PK-Gelder: Swiss Life dementiert Millionenforderung

Der «TagesAnzeiger» hatte geschrieben, Swiss Life sei vom Bundesverwaltungsgericht zur Rückgabe von Geldern an die zweite Säule verurteilt worden. Je nach Parteischätzung gehe es dabei um einen Betrag zwischen 110 und 170 Mio CHF. Kläger waren 47 Firmen mit zusammen rund 3’000 Mitarbeitern, welche 2004 aus der Sammelstiftung berufliche Vorsorge Swiss Life ausgetreten sind. Beim Übertritt in eine kleinere Sammelstiftung habe Swiss Life die Mitnahme eines Teils der Spargelder aus dem Teuerungsfonds verweigert, schreibt die Zeitung. Dies wurde vorerst vom Bundesamt für Sozialversicherungen gestützt, wonach sich die Kläger an das Bundesverwaltungsgericht gewendet haben.


«Swiss Life nicht einmal Verfahrens-Partie»
Swiss Life sei als Konzern nicht einmal Partei des erwähnten Verfahrens, heisst es weiter in der Stellungnahme von Swiss Life. Das Urteil besage lediglich, dass die Sammelstiftung als selbständige Einrichtung der 2. Säule eine Teilliquidation durchführen müsse. Ob in der Folge ein Teil des Vermögens in der Sammelstiftung ausgezahlt werde, stehe in keiner Weise fest und werde derzeit von der Sammelstiftung abgeklärt. Und sollte es zu Zahlungen kommen, so seien diese Gelder in der Sammelstiftung vorhanden. (awp/mc/ps/08)

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