Polizeiabkommen mit Europol in Kraft

Ein Schweizer Verbindungsbeamter wird demnächst nach Den Haag entsandt.


strategische und operationelle Polizeizusammenarbeit
Das Abkommen ermöglicht vorerst in acht Deliktsbereichen eine enge strategische und operationelle Polizeizusammenarbeit zwischen der Schweiz und den an Europol beteiligten Staaten der EU, wie das Bundesamt für Polizei (fedpol) mitteilte. Es handelt sich dabei um Terrorismus, Drogenhandel, Menschenhandel und Menschenschmuggel, Motorfahrzeugkriminalität, Geldfälschung, illegaler Handel mit nuklearen Substanzen und Geldwäscherei, sofern diese mit einem der anderen Bereiche in einem Zusammenhang steht. Für die Kontakte mit Europol ist in der Schweiz das Polizeiamt des Bundes zuständig.


Ergänzung der bilateralen Abkommen
Es kann auch die von EU-Seite übermittelten Daten an die Behörden des Bundes und der Kantone weitergeben. Ein Polizeiverbindungsbeamter aus der Schweiz, der die Kooperation mit Europol künftig vor Ort unterstützen und koordinieren soll, wird demnächst an den Europol-Sitz nach Den Haag entsandt. Das neue Abkommen ergänzt nach Angaben der Bundesbehörden die bereits bestehende Zusammenarbeit im Rahmen von bilateralen Abkommen – insbesondere mit den Nachbarstaaten der Schweiz – sowie mit Interpol. Diese Kooperation umfasst die globale multilaterale Zusammenarbeit im Kampf gegen die Kriminalität.

(baz/mc/hfu)

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