Saia-Burgess muss Verwaltungsrats-Bericht ergänzen

In dem am 11. August veröffentlichten Bericht schreibt der Verwaltungsrat der Murtner, er wolle den Aktionären keine statutarischen Abwehrmassnahmen vorschlagen, die der Generalversammlung vorgelegt werden müssten. Offen lässt er aber, welche Massnahmen er selbst ergreift oder ergreifen will. Laut Übernahmekommission muss das Gremium diese aber offenlegen.


Aktienrückkauf bedarf weiterer Klärung
Auch der angekündigte Rückkauf eigener Aktien für bis zu 50 Mio CHF oder gut 8% des Aktienkapitals zur Finanzierung der Wachstumsstrategie bedarf weiterer Klärung. Saia-Burgess will die Aktien zurückkaufen, sofern die Sumida-Offerte nicht zustande kommt und Sumida weniger als einen Drittel hält. Für die Übernahmekommission ist dieses Angebot keine unzulässige Abwehrmassnahme. Da sie es aber als eine Reaktion auf die Sumida-Offerte und damit als «konkurrenzierendes Angebot» wertet, sind Ergänzungen nötig. So könne der Aktionär das Angebot mit jenem von Sumida vergleichen.


Kündigungsfristen müssen präzisiert werden
Weitere Präzisierungen verlangt die Kommission bei den Kündigungsfristen für Konzernleitungsmitglieder. Wie der Verwaltungsratsbericht ausweise, seien die Fristen vor der Voranmeldung des Sumida-Angebots auf 24 Monate verdoppelt worden. Konzernleitungsmitglieder hätten das Recht, eine angebotene Position abzulehnen, zu kündigen und die Freistellung zu verlangen. Im Interesse der Transparenz müsse der Verwaltungsrat hier den höchsten möglichen Gesamtbetrag für die Abgangsentschädigungen offenlegen, verlangt die Kommission.


Auch die Zusatz-Infos genügen nicht
Auch die in der Zusammenfassung veröffentlichten «zusätzlichen Informationen nach Schweizer Börsenrecht» genügen laut der Kommission den gesetzlichen Anforderungen nicht. Die von der Bank Sarasin verfasste «Fairness Opinion» im Bericht des Verwaltungsrats dagegen entspricht allen Anforderungen.


Verwaltungsverfahren im Falle von Zuwiderhandlungen
Empfehlungen der Übernahmekommission können die Parteien ablehnen. Tun sie das nicht innert fünf Tagen, gelten die Empfehlungen als genehmigt. Wird eine Empfehlung abgelehnt, nicht fristgericht erfüllt oder, obwohl genehmigt, missachtet, überweist die Übernahmekommission die Sache an die Bankenkommission. Diese eröffnet dann ein Verwaltungsverfahren.


Sumida bietet unter fairem Preis
Saia-Burgess wehrt sich gegen eine Übernahme durch Sumida. Das Unternehmen wertet das Angebot der Japaner von 950 CHF je Aktie als zu gering. Die Bank Sarasin nennt in ihrer «Fairness Opinion» einen fairen Preis von 1’050 bis 1’200 Franken. Überhaupt sieht Saia-Burgess die Zukunft in der Selbstständigkeit. Am 30. August führt die Firma in Murten eine ausserordentliche Generalversammlung durch. Bis dahin versucht das Unternehmen, ein Gegengewicht zu Sumida im Aktionariat zu bilden. Sumida hält 29,4% der Saia-Burgess-Titel. Die Angebotsfrist von Sumida läuft bis 2. September, kann laut Angebotsprospekt aber verlängert werden. (awp/mc/ab)

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