SAirGroup einigt sich mit KPMG

Ursprünglich wurden Honorare von rund 45 Mio CHF angefochten, welche die Swissair am 25. und 27. September 2001 an KPMG ausbezahlt hatte. Die Klage beim Handelsgericht Zürich wurde Mitte 2004 eingereicht. Dabei machte Wüthrich geltend, dass KPMG die desolaten Finanzen der SAirGroup per Ende September 2001 hätte kennen müssen. Deshalb hätte die Beratungsfirma damit rechnen können, dass sie durch diese Zahlungen zum Nachteil der übrigen Gläubiger bevorzugt wurde.


Einigung
KPMG bestritt diese Forderungen. Das Handelsgericht stützte aber die Argumentation der SAirGroup im Wesentlichen, wie Wüthrich in einem am Freitag veröffentlichten Zirkular mitteilte. Im Februar 2005 wurden dann von den Parteien Vergleichsverhandlungen aufgenommen. Dabei einigten sie sich auch darauf, dass die SAirGroup gegenüber KPMG keine weiteren Forderungen geltend macht. KPMG ihrerseits verzichtet auf Honorarforderungen, die nun wieder aufleben könnten.


Anspruch auf Nachlassdividende
Denn angefochten wurde nur, dass die Dienstleistung von KPMG bezahlt wurde, während andere Gläubiger ihr Geld von der zusammengebrochenen Swissair nicht mehr erhielten. Müssten die Forderungen von KPMG für die erfolgte Dienstleistung im Kollokationsverfahren anerkannt werden, hätten KPMG Anspruch auf Nachlassdividende.


Keine Ansprüche mehr
Mit dem Verzicht auf ihre allfälligen wiederauflebenden Forderungen besitzt KPMG keine Ansprüche mehr gegenüber der SAirGroup. Bei einer mittleren Dividendenerwartung von 9% ist der Verzicht laut Wüthrich rund 3 Mio CHF wert. Neben den Beratern nahm Wüthrich auch Banken ins Visier. Die Klagen gegen die Deutsche Bank betreffend Zahlungen von 87 Mio CHF und 20 Mio CHF soll in den nächsten Wochen eingereicht werden. Die Beträgen gehen auf eine Finanztransaktionen zwischen Anfang März und Ende September 2001 zurück. (awp/mc/as)

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