Schaffhauser Kantonsrat einigt sich auf Kompromiss bei Unternehmenssteuer

Der Kantonsrat nahm die Revision des Unternehmenssteuergesetzes mit 67 Stimmen ohne Gegenstimme an. Damit kommt es nicht zu der ursprünglich erwarteten Volksabstimmung. Die Linken konnten ihre Forderung durchsetzen, die verfassungswidrige, degressive Steuer mit dem Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform abzuschaffen. Stattdessen wird ab einem Einkommen von 200’000 CHF eine Flat Rate Tax von 9,9% eingeführt. Bei der Vermögenssteuer wird ab einem Betrag von 875’000 CHF eine Einheitssteuer von 2,6 Promille fällig.


Für Einkommen über 500’000 CHF und Vermögen über 10 Mio CHF
Der degressive Steuertarif gilt in Schaffhausen seit 2004 für Einkommen über 500’000 CHF und Vermögen über 10 Mio CHF. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Regelung im Kanton Obwalden für verfassungswidrig erklärt. Die Bürgerlichen erreichten eine Halbierung der Gewinnsteuer für Unternehmen auf fünf Prozent, die Regierung plädierte ursprünglich für eine Senkung auf 6%. Bei der Kapitalsteuer bleibt es weitgehend bei der bisherigen Regelung. Neu ist lediglich eine Senkung der ordentlichen Kapitalsteuer von 1,5 auf 1,0 Promille. (awp/mc/gh)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert