Schweizer Presserat erhielt letztes Jahr 67 Beschwerden

Immer ging es ausschliesslich darum, ob der Journalistenkodex durch einen Medienbericht in Presse, Radio oder Fernsehen verletzt worden ist oder nicht.


Auf hohem Niveau stabilisiert
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Beschwerdeeingänge auf hohem Niveau stabilisiert. Dank der Rekordzahl von 67 vorwiegend im Präsidialverfahren verabschiedeten Stellungnahmen konnte die Zahl der per Jahresende pendenten Fälle etwas reduziert werden. Rund zwei Drittel der Beschwerdefälle sind durch das Präsidium, ein Drittel durch eine der drei Kammern bearbeitet worden. Keiner der Entwürfe des Präsidiums ist von Mitgliedern an das Plenum weitergezogen worden.


Primär Fairnessverstösse
Unter den Fallgruppen ragen wiederum die Fairnessverstösse heraus. Das Fairnessgebot verpflichtet die Redaktionen, Betroffene bei schweren Vorwürfen anzuhören und deren Antwort mindestens kurz in den Bericht einzubauen. Heikle Abgrenzungsfragen stellten sich zudem mehrfach bei der Gerichtsberichterstattung über nichtprominente Personen, deren Anonymität zu wahren ist. Mit mehreren Grenzfällen musste sich der Presserat zudem auf den Gebieten der Interview- und Recherchetechnik oder und der Kommentarfreiheit auseinandersetzen.


Sammlung der Stellungnahmen
Die wichtigsten Fälle aus der jährlichen Praxis sind wie immer in der jährlichen Sammlung der Stellungnahmen zusammengefasst, die für 30 Franken (zuzüglich Versandkostenanteil von fünf Franken) beim Schweizer Presserat, Postfach 201, 3800 Interlaken bezogen werden kann.


Beschwerdeinstanz für medienethische Fragen
Der Schweizer Presserat steht dem Publikum und den Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz für medienethische Fragen zur Verfügung. Präsident ist der Rechtsanwalt und Publizist Peter Studer. (pte/mc/gh)

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