sgv zu Kartellgesetz-Revision: «Verfrühter Schnellschuss»

Das geltende Kartellgesetz ist erst seit gut sechs Jahren in Kraft. Seither ist mit den verschiedenen neuen Instrumenten wie dem Artikel zu den Vertikalabreden noch zu wenig Praxis gebildet worden, um bereits wieder eine Revision durchzuführen. Zu häufige Änderungen des rechtlichen Rahmens sind Gift für die Wirtschaft und vor allem für die KMU. Viele der vorgeschlagenen Änderungen und Verbesserungen sind durchaus sinnvoll; sie können jedoch im Rahmen des geltenden Kartellgesetzes umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die überfällige Beschleunigung der Verfahren und eine bessere Aufgabentrennung zwischen Sekretariat und Kommission.


Interessenvertreter: Heutiger Mix hat sich bewährt
Klar nein sagt der sgv zum Ausschluss der so genannten Interessenvertreter aus der Weko. Der heutige Mix von Juristen und Ökonomen, Theoretikern und Praktikern hat sich bewährt, die Ausstandsregeln funktionieren einwandfrei. In den letzten Jahren waren übrigens die so genannten unabhängigen Sachverständigen aufgrund von Verwaltungsratsmandaten häufiger im Ausstand als die Verbandsvertreter. Das vorgeschlagene Bundeswettbewerbsgericht würde zu Doppelspurigkeiten, mehr Bürokratie und Ineffizienzen führen. Zudem lehnt der sgv ein «Zweiklassengericht» aus hauptamtlichen und nebenamtlichen Richtern mit zu hohen Unvereinbarkeitsregeln, die fallweise beigezogen würden, strikte ab.


«Kein Nein zu griffiger Gesetzgebung»
Ein Nein zur Revision des Kartellgesetzes ist kein Nein zu einer griffigen Gesetzgebung. Der sgv und die KMU stehen zu einem wirksamen Wettbewerb. Wir haben alles Interesse daran, dass die (Gross-) Unternehmen nicht zu mächtig werden und die Marktmacht nicht missbraucht und gegen die KMU eingesetzt wird. Dazu braucht es keine Gesetzesrevision, aber eine konsequente Anwendung der bestehenden Instrumente und die Herausbildung einer verlässlichen Praxis der Weko. (sgv/mc/ps)

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