Skurriler Geldwäschereifall: Wundersame Geldvermehrung


Zentrale Figur in der Affäre ist ein Malier. Er hatte einen Ex-Direkor der DIB davon überzeugt, mit übernatürlichen Kräften und schwarzer Magie auf wundersame Art Geld vermehren zu können. Dem Malier und seinen Komplizen wurden daraufhin zwischen 1996 und 1998 mehr als 240 Millionen Dollar von den Konten der DIB überwiesen.


Geschäftsmann und Wohltäter
66 Millionen Dollar flossen über das Konto des Maliers bei der Genfer Privatbank. Deren Verantwortliche hatten nicht an der legalen Herkunft der Gelder gezweifelt. Vielmehr liessen sie sich vom guten Ruf des weltweit als erfolgreicher Geschäftsmann und Wohltäter auftretenden Mannes überzeugen. Im vergangenen September hatte die Genfer Justiz entschieden, dass die Verantwortlichen der Privatbank bei der Geldwäscherei nicht vorsätzlich gehandelt hätten und damit gegenüber der DIB nicht haftbar seien. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid in letzter Instanz nun bestätigt und die Berufung der DIB abgewiesen.


Keine Haftungsgrundlage
Laut dem Urteil kann die fahrlässige und damit vom Strafrecht nicht erfasste Geldwäscherei keine Haftungsgrundlage bilden. Auch aus dem Geldwäschereigesetz und der Geldwäschereiverordnung mit den darin verankerten Sorgfaltspflichten lasse sich keine Haftung ableiten, da sie 1998 noch nicht in Kraft gewesen seien. Die ebenfalls in die Affäre verwickelte Nex Yorker Citibank hatte sich 2004 bereit erklärt, 20 Millionen Dollar an die DIB zu leisten, die ihrerseits 153 Millionen Dollar verlangt hatte. Die Justiz in Dubai hatte den Malier, drei Angestellte der DIB sowie elf weitere Personen 2001 zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt.


(baz/mc/hfu)

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