Skyguide: Zweiter Zivilprozess um Überlinger Flugzeugabsturz

Der Prozess sollte ursprünglich bereits Anfang Juli 2007 stattfinden. Er musste verschoben werden, weil die Klägerin, die Winterthur Versicherung, zwei Richter des Landgerichts Konstanz als befangen abgelehnt hatte. Die Richter hatten im Mai 2007 als Zuschauer am Skyguide-Prozess in Bülach ZH teilgenommen. Wie David Eisele, Richter und Pressesprecher des Langerichts Konstanz, am Mittwoch ausführte, sind die Einsprachen vom Oberlandesgericht als unbegründet abgewiesen worden.


Zivilprozesses über die Klage der Winterthur Versicherung
Am 24. April soll nun im Rahmen eines Zivilprozesses über die Klage der Winterthur Versicherung gegen das inzwischen insolvente russische Luftfahrtunternehmen «Bashkirian Airlines» verhandelt werden. Die «Winterthur» als Haftpflichtversicherung von Skyguide fordert von «Bashkirian Airlines» 2,5 Mio EUR (etwa 4,2 Mio CHF). Diese Summe hat die «Winterthur» 2004 an die Hinterbliebenen der beiden Piloten der DHL-Frachtmaschine bezahlt. In einem ersten Zivilprozess 2006 war es um Haftungsansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland gegangen. Dabei hatte das Landgericht Konstanz die Bundesrepublik Deutschland als für den entstandenen Schaden haftbar erklärt. Es begründete dieses Urteil damit, dass die hoheitliche Aufgabe der Luftüberwachung nicht durch einen Staatsvertrag an Skyguide abgetreten worden war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Bundesrepublik dagegen Berufung eingelegt hat.


71 Menschen ums Leben gekommen
Beim Zusammenstoss eines DHL-Flugzeugs mit einer Tupolew-Passagiermaschine am 1. Juli 2002 über Überlingen waren 71 Menschen ums Leben gekommen.

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