SNB GV: Aktionäre genehmigen Verteilung der Goldmilliarden

Nach der Zustimmung der Aktionäre können die 21 Mrd CHF Erlös aus dem Verkauf von 1’300 Tonnen Nationalbankgold nun verteilt werden. Die Kantone erhalten zwei Drittel, der Bund ein Drittel. Die Ausschüttung soll zwischen Mai und Juli in zehn wöchentlichen Tranchen erfolgen.


Üblicher Verteilschlüssel
Das Volk hatte in einer Abstimmung sowohl die Gründung einer Solidaritätsstiftung als auch die Verwendung der Goldreserven für die AHV abgelehnt. Weil sich National- und Ständerat nicht auf eine neue Vorlage einigen konnten, beschloss der Bundesrat im Februar, das Gold nach dem für die ordentlichen Gewinne der Nationalbank üblichen Schlüssel zu verteilen.


Missachtung demokratischer Rechte
Gegen den Entscheid wehrten sich die SVP und die SP. Einen letzen Versuch, das Blatt zu wenden, unternahm an der Generalversammlung der Basler SP-Nationalrat Rudolf Rechsteiner, Präsident des Initiativkomitees der Volksinitiative «Nationalbankgewinne für die AHV». Für die Ausschüttung fehle eine Rechtsgrundlage in Form eines referendumsfähigen Parlamentsbeschlusses, argumentierte er. Bundesrat und Bankrat wollten verhindern, dass das Volk über die Verwendung des Goldvermögens und seiner Erträge abstimmen könne. Sie missachteten demokratische Rechte.


Nationalbankgold ist Volksvermögen
Beim Nationalbankgold handle es sich um Volksvermögen. Die Nationalbank habe zu bestimmen, wie gross die Währungsreserven sein müssten, nicht aber, was mit dem überschüssigen Gold geschehe. Der Bundesrat habe vor der Abstimmung über die Solidaritätsstiftung zudem versprochen, das Volk könne bei einem Nein später nochmals entscheiden.


Auf SP-Antrag Überprüfung
«Machen Sie aus der Schweiz keine Bananenrepublik», warnte Rechsteiner, der sich mit einer Aktie das Rederecht an der GV erkauft hatte. Für sein Votum erhielt er indes nur vereinzelt Applaus aus den Reihen der Aktionäre. Die Nationalbank ist mehrheitlich in den Händen der Kantone, die nach dem Verteilschlüssel 14 Mrd CHF erhalten sollen. Der Entscheid des Bundesrates zur Verteilung des Golderlöses hatte auch im Parlament für Debatten gesorgt. Auf Antrag der SP wird er nun von der Geschäftsprüfungsdelegation geprüft. Diese kann den Bundesrat aber lediglich rügen. Der Entscheid umstossen kann sie nicht.


Künftige Verwendung offen
Offen ist jetzt nur noch die künftige Verwendung der Nationalbankgewinne sowie die Verwendung des Bundesanteils aus dem Golderlös. Die Kantone planen, ihren Anteil zum Abbau von Schulden zu verwenden.


Bern und Waadt haben bereits entschieden, das Geld für die Schuldentilgung einzusetzen, das Wallis hat den Betrag schon verbucht. In den übrigen Kantonen stehen die Entscheide noch aus. Mancherorts opponiert die Linke gegen die Schuldentilgung. Vorgeschlagen wird die Verwendung des Geldes oder eines Teils davon für die Bildung oder für ökologische und soziale Zwecke. (awp/mc/as)

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