Ständerat mit Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative

Nach langem Hin und Her hatten sich die Räte im Sommer darauf geeinigt, die Initiative mit einem indirekten Gegenvorschlag in Form einer Aktienrechtsrevision zu kontern.


Zwei Kommissions-Vorlagen
Die Kommission des Ständerates erarbeitete in der Folge zwei separate Vorlagen. Die eine nimmt zentrale Elemente der Initiative auf, lässt aber den Aktionären teilweise mehr Freiheiten. Die andere nimmt ein Anliegen auf, das in der Initiative nicht enthalten ist: Regeln für sehr hohe Vergütungen. Unternehmen sollen Boni über 3 Mio CHF als Gewinn versteuern müssen. Die erste Vorlage – den eigentlichen indirekten Gegenvorschlag – hat der Ständerat am Dienstag einstimmig verabschiedet. Ob er im Aktienrecht darüber hinaus eine Bonussteuer verankern will, hat er noch nicht entschieden.


Umstrittene Bonussteuer
Die Bonussteuer ist heftig umstritten: Ein Teil des Rates wollte gar nicht erst auf diese Vorlage eintreten. Gegen eine Besteuerung hoher Boni wehrten sich Vertreterinnen und Vertreter aus den Reihen der bürgerlichen Parteien. This Jenny (SVP/GL) warnte den Rat vor einem «grossen Blödsinn». Eine solche Steuer würde den Wirtschaftsstandort erheblich schwächen, sagte Pankraz Freitag (FDP/GL). Mit dem verabschiedeten indirekten Gegenvorschlag habe der Rat das Pflichtprogramm absolviert, stellte Werner Luginbühl (BDP/BE) fest. Alles andere wäre Kür, und diese sei überflüssig.


Wütende Bevölkerung beruhigen
Die Befürworter einer Bonussteuer verwiesen auf die Wut in der Bevölkerung angesichts der Lohn- und Boni-Exzesse. Mit den bereits beschlossenen, eher technischen Bestimmungen werde die Bevölkerung nicht zu überzeugen sein. «Für den kommunikativen Nahkampf im Säli taugt das nicht allzu viel» sagte Roberto Zanetti (SP/SO). Der Ständerat entscheidet voraussichtlich am Donnerstag über die Bonussteuer, die auch vom Bundesrat unterstützt wird. Der eigentliche indirekte Gegenvorschlag zur Initiative ist aber unabhängig davon beschlossene Sache. Diese Vorlage geht nun an den Nationalrat. Der Ständerat folgte den Vorschlägen seiner Kommission und lehnte sämtliche Anträge für weniger strenge Regeln ab. Die grosse Mehrheit des Rates zeigte sich überzeugt, dass der Gegenvorschlag in dieser Form besser sei als die Initiative, weil die Bestimmungen weniger starr seien.


Goldene Fallschirme nur noch als Ausnahme
Wie die Initiative verlangt auch der Gegenvorschlag, dass die Generalversammlung jährlich über die Gesamtsumme der Vergütungen für den Verwaltungsrat abstimmen muss. Bei den Vergütungen für die Geschäftsleitung hätten die Aktionäre mit dem Gegenvorschlag jedoch die Möglichkeit, in den Statuten etwas anderes zu verankern. Was die goldenen Fallschirme betrifft, so will die Initiative diese gänzlich verbieten. Gemäss dem indirekten Gegenvorschlag wären Abgangsentschädigungen und Antrittszahlungen zwar grundsätzlich untersagt, doch könnte der Verwaltungsrat der Generalversammlung Ausnahmen beantragen, etwa um Top-Kader anzuwerben.


VR-Mitglieder sollen jährlich gewählt werden
Eine Minderheit des Rates wollte die Bestimmungen zu den goldenen Fallschirmen streichen. Abgangsentschädigungen und Antrittszahlungen seien ein fester Bestandteil des Wirtschaftslebens, sagte Hans Hess (FDP/OW) – ob die Politik dies nun gut finde oder nicht. Der Rat sprach sich aber mit 29 zu 4 Stimmen deutlich gegen eine Aufweichung aus. Zu den Kernelementen der Initiative und des Gegenvorschlags gehört ferner die jährliche Wahl der Verwaltungsratsmitglieder. Nach dem Willen des Ständerates sollen die Aktionäre die Mitglieder des Verwaltungsrates jährlich wählen, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen. Gemäss der Abzocker-Initiative müssten die Verwaltungsratsmitglieder zwingend jährlich gewählt werden.
(awp/mc/ps/30)

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