Ständerat will Pauschalbesteuerung nicht abschaffen

Es brauche gewichtige Gründe für eine Ungleichbehandlung, räumte Rolf Schweiger ein (FDP/ZG), doch diese seien gegeben. Die 5000 Pauschalbesteuerten hätten im Jahr 2008 insgesamt 578 Mio CHF Steuern bezahlt, sagte Schweiger. Sie hätten über 200’000 Arbeitsplätze gesichert und eine Bruttowertschöpfung von 2,2 Mrd CHF generiert. Hinzu kämen Konsumausgaben von 1,7 Mrd CHF und erhebliche freiwillige Leistungen.


«Trumpf nicht aus der Hand geben»
Die Schweiz sei nicht das einzige Land, das eine spezielle Besteuerung von Ausländern kenne, gab Schweiger weiter zu bedenken. In anderen Ländern seien die Bedingungen für Ausländer sogar günstiger, zum Beispiel in England. Die Verteidiger des Status Quo wiesen auch darauf hin, dass in Zürich – wo sich das Volk an der Urne gegen die Pauschalbesteuerung ausgesprochen hat – diese nur einige Promille der Steuereinnahmen ausmache, während es in anderen Kantonen bis zu 2% seien. «Wir wären schlecht beraten, einen Trumpf aus der Hand zu geben», stellte Peter Briner (FDP/SH) fest.


Linkes Lager macht Gerechtigkeitsüberlegungen geltend
Eine Minderheit von Ständeräten vor allem aus dem linken Lager setzte sich für die Abschaffung der Pauschalbesteuerung ein. Sie machte Gerechtigkeitsüberlegungen geltend. Didier Berberat (SP/NE) monierte, die Ungleichbehandlung von Ausländern und Schweizern sei unhaltbar. Er erinnerte auch daran, dass Pauschalbesteuerte wie Johnny Halliday wegen der Pauschalbesteuerung dem Fiskus in ihrem Herkunftsland entflöhen.


«Wer hat, dem wird gegeben»
Auch Ständeräte aus dem bürgerlichen Lagen bekundeten Sympathie für das Anliegen des Kantons St. Gallen. Er sei stets ein Gegner der Pauschalbesteuerung gewesen, sagte Philipp Stähelin (CVP/TG). Diese möge zwar mit wirtschaftlichen Vorteilen verbunden sein, doch stelle sie eine Ungleichbehandlung dar. «Wer hat, dem wird gegeben», stellte Stähelin fest. Dies sei störend. Die bürgerlichen Kritiker der Pauschalbesteuerung möchten Änderungen aber eher den Kantonen überlassen. «Ich bitte die Kantone zu handeln», sagte Stähelin.


Kantonale Finanzdirektoren schlägt Anpassungen vor
Die kantonalen Finanzdirektoren hatten sich im Januar gegen die Abschaffung der Pauschalbesteuerung ausgesprochen. Sie schlugen aber Anpassungen vor. So sollen die steuerlich bevorzugten Ausländer in Zukunft den siebenfachen Mietwert versteuern statt wie bisher den fünffachen. Einführen will die FDK zudem eine minimale Bemessungsgrundlage von 400’000 CHF bei der direkten Bundessteuer. Auch die Kantone sollen einen Mindestbetrag festlegen. Dem Ständerat genügt dies. Er beschloss mit 22 zu 13 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Diese geht nun an den Nationalrat. (awp/mc/pg/25)

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