Ständeratskommission stimmt UBS-Hilfspaket zu

Die 6 Mrd CHF finanzieren eine während 30 Monaten laufende Pflichtwandelanleihe, welche die UBS mit 12,5% verzinst. Der Bund stärkt damit die Eigenmittelbasis der UBS. Diese schiesst dafür 6 Mrd Dollar in eine Zweckgesellschaft der Nationalbank ein, die der Bank illiquide Aktiven von 60 Mrd Dollar zur Verwertung abnimmt.


«Keineswegs aus Freude»
«Aus Einsicht in die Notwendigkeit, keineswegs aus Freude» stimme die Kommission dem Nachtragskredit und damit dem Hilfskonzept zu, sagte Präsident Philipp Stähelin (CVP/TG) am Montag vor den Medien. «Der Bundesrat hat aber einen guten Weg eingeschlagen.» Das Ziel sei es, Vertrauen zu schaffen und die ganze Wirtschaft vor «gewaltigen Problemen» zu bewahren.


Boni-Rückforderung verworfen
Laut Stähelin diskutierte die Kommisssion insbesondere über die Auflagen an die Corporate Governance, mit denen der Bundesrat die Hilfe an die UBS verbinden will. Am Ende lehnte sie aber sämtliche Anträge ab. Dies nicht zuletzt wegen der Zusicherung, die UBS selber sei auf dem Weg zu einem neuen Entschädigungssystem schon weit fortgeschritten.  Mit 10 zu 3 Stimmen verworfen wurde eine Rückforderung unverhältnismässiger Entschädigungen (lies Boni) von Managern und Verwaltungsräten. Die rechtliche Durchsetzung wäre äusserst schwierig, sagte Stähelin. Es sei wirkungsvoller, wenn die UBS hier selber tätig werde.


Keine Maximalgehälter für Manager
Mit dem selben Resultat lehnte die Kommission es ab, die Bezüge von Konzernleitung und Verwaltungsrat während der Dauer der Subvention auf das Vierzigfache der maximalen AHV-Rente – das heisst auf monatlich gut 90’000 CHF – zu beschränken. Sie will vermeiden, dass die UBS im Wettbewerb mit andern Grossbanken geschwächt wird. Ohne dass ein formeller Antrag gestellt worden wäre, sprach man sich auch gegen einen Verzicht auf die Ausschüttung von Dividenden aus. Die Kommission befürchtet insbesondere einen negativen Einfluss auf die Aktienkurse der UBS. Im übrigen zählt sie auf das wachsame Auge der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK).


Zweckgesellschaft doch in der Schweiz ansiedeln?
Nichts wissen will die Kommission auch davon, der UBS während der Hilfsaktion Zuwendungen an die politischen Parteien zu verbieten. Mit 7 zu 5 Stimmen fiel der Entscheid aber knapp aus. Zum einen hält die Kommission den Verzicht auf solche Zuwendungen für selbstverständlich, zum andern möchte sie das Problem nicht beschränkt auf die Banken angehen. Zu reden gab, dass die Zweckgesellschaft zur Vewertung illiquider UBS-Aktiven auf den Cayman Islands angesiedelt werden soll. Laut Stähelin prüft die Nationalbank sehr intensiv einen Schweizer Sitz, der die gleichen Vorteile bietet. Die Kommission erwartet die Resultate noch vor der Wintersession.


Garantien gefordert
Fürs Erste musste sie sich mit den Erklärungen der Experten zufrieden geben. Danach ist entscheidend, dass der UBS rechtlich jeglicher Zugriff auf die Zweckgesellschaft verwehrt bleibt. Die Cayman Islands seien heute «gut reguliert» und auf Zweckgesellschaften dieser Art spezialisiert, sagte Stähelin.  Mit 8 zu 3 Stimmen lehnte die Kommission schliesslich den Antrag ab, der Bundesrat müsse von der Nationalbank eine Garantie für die Deckung allfälliger Verluste der Zweckgesellschaft verlangen. Die Nationalbank soll auch in diesem Einzelfall ihre Unabhängigkeit behalten, weil sonst ein gefährliches Präjudiz geschaffen würde.


Letztes Wort beim Parlament
Die Räte werden sich in der Wintersession mit dem Nachtragskredit für die Pflichtwandelanleihe befassen. Sie können dazu nur Ja oder Nein sagen, nachdem die Finanzdelegation ihr Plazet gegeben hat. Ins Parlamennt kommt auch eine Erhöhung des Einlegerschutzes. Dafür sind die Wirtschaftskommissionen (WAK) zuständig. (awp/mc/ps/33)

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