Steuerabkommen mit Reichen: Eine Viertel Milliarde von 3’600 Personen

Im letzten Jahr haben alle Kantone mit Ausnahme der Kantone Glarus und Jura mindestens einer steuerpflichtigen Person die Aufwandbesteuerung zugestanden, heisst es in der am Freitag erteilten Antwort des Bundesrates auf eine Anfrage von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL).


Vorzugsbehandlungen
Die Kantone Waadt, Genf, Wallis, Tessin und Graubünden gewährten mehr als 100 Personen diese Vorzugsbehandlung. Alle anderen Kantone besteuerten 12 bis 96 Personen nach Aufwand. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich unter diesen Aufwandbesteuerten auch Auslandschweizer befinden, die heimgekehrt sind.


Aufwandbesteuerung
Die Steuererträge aus der Aufwandbesteuerung lagen 2004 bei der direkten Bundessteuer schätzungsweise zwischen 60 und 90 Mio CHF und bei den Kantons- und Gemeindesteuern zwischen 170 und 200 Mio CHF. Würde die Aufwandbesteuerung aufgehoben, würden diese gesondert besteuerten Personen auswandern, schreibt der Bundesrat.


Initiative von Leutenegger abgelehnt
In der Herbstsession hat der Nationalrat eine Initiative von Leutenegger abgelehnt, die Sonderbesteuerung abzuschaffen. Die Initiantin hatte argumentiert, die Reichen aus dem Ausland bezahlten nur ein Zehntel dessen, was sie als Schweizer bezahlen müssten. Damit entgehe dem Fiskus über eine halbe Milliarde. (awp/mc/gh)

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