Steueraffäre: Amtshilfeabkommen mit USA kommt vors Parlament

Die Genehmigung durch das Parlament soll das Abkommen rechtlich auf die gleiche Stufe stellen wie ein bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen. Damit könnte die Schweiz den USA im Fall UBS nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei schwerer Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten.


Vergleich mit den USA nicht rechtens
Das Bundesverwaltungsgericht war im Januar zum Schluss gekommen, dass der Vergleich, den der Bundesrat vergangenen Sommer mit den USA ausgehandelt hatte, nicht rechtens war: Um den USA in Fällen von Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten zu können, hätte erst das Gesetz geändert werden müssen.


Bundesrat entscheidet sich für Genehmigung durch Parlament
Der Bundesrat kündigte nach dem Urteil an, eine Verhandlungslösung mit den USA zu suchen. «Gegebenenfalls» werde das Abkommen dem Parlament zur nachträglichen Genehmigung zugeleitet. Dafür hat sich der Bundesrat nun entschieden. Die Verhandlungen mit den USA ergaben offenbar, dass das Abkommen formell angepasst werden muss: Um den Mangel des Abkommens zu beheben, seien «einige formelle Anpassungen» erforderlich, schreibt das Bundesamt für Justiz (BJ). In Form eines Protokolls soll festgehalten werden, welchen Status das Abkommen hat.


Rückwirkende Anwendung
Eine weitere Änderung soll ermöglichen, dass das Abkommen rückwirkend angewendet werden kann. Der Bundesrat will hierfür lediglich die Präsidien der Parlamentskommissionen konsultieren. Das Gesetz räume dem Bundesrat die Kompetenz ein, im Falle besonderer Dringlichkeit wichtige Interessen der Schweiz zu wahren, hält das Bundesamt für Justiz fest.


Parlament soll in der Sommersession abstimmen
Die Unterzeichnung des Änderungsprotokolls zum Abkommen ist für März vorgesehen. Anschliessend will der Bundesrat die Vorlage zuhanden des Parlaments verabschieden. Stimmt das Parlament nicht zu, behält das Abkommen seinen Status, und die Schweiz kann bei den Steuerhinterziehungsfällen keine Amtshilfe leisten. Voraussichtlich befindet das Parlament in der Sommersession über das Abkommen. Dies hatte Finanzminister Hans-Rudolf Merz jüngst gegenüber den Mitgliedern der Finanzkommission gesagt.


Kein fakultatives Referendum
Geht es nach dem Bundesrat, gibt es keine Volksabstimmung. Der Bundesrat vertrete die Ansicht, dass die Vertragstexte nicht dem fakultativen Referendum unterstellt werden müssten, schreibt das Bundesamt für Justiz. Das UBS-Abkommen sei zeitlich befristet. Anders als das neue Doppelbesteuerungsabkommen regle es lediglich einen «Sonderfall» und nicht die künftige Amtshilfe mit den USA.


Keine andere Lösung möglich
Die Verhandlungen mit den USA liessen keine andere Lösung als die Genehmigung durch das Parlament zu: Die USA hätten deutlich gemacht, dass sie von der Schweiz die Erfüllung des Abkommens erwarteten, sagte BJ-Sprecher Folco Galli auf Anfrage.


Anzahl Selbstanzeigen nicht bekannt
Auch was die Selbstanzeigen angeht, kam der Bundesrat in den USA nicht weiter. Der Bundesrat hatte wissen wollen, wie viele der Selbstanzeigen, die bei den US-Behörden eingingen, UBS-Kunden betrafen. Gemäss dem Abkommen müssen die US-Behörden nämlich die angedrohte Zivilklage fallen lassen, falls sich 10’000 UBS-Kunden selber denunzieren. Laut Folco Galli haben die USA aber noch nicht alle Selbstanzeigen analysiert. Inzwischen sind rund 15’000 Selbstanzeigen eingegangen. Dies sei aber nicht von grosser Bedeutung, sagte Galli. Die völkerrechtliche Verpflichtung müsse die Schweiz unabhängig von den Selbstanzeigen einhalten. Sie müsse bis Ende August in 4’450 Fällen ein Schlussverfügung erlassen haben. (awp/mc/pg/23)

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