Steueraffäre: Bundesrat sieht sich durch Urteil bestätigt

Gemäss dem Bundesverwaltungsgericht hat die Finanzmarktaufsicht FINMA rechtwidrig gehandelt, als sie auf Basis des Bankengesetzes die Herausgabe der Daten von UBS-Kunden an die USA anordnete. Nur der Bundesrat hätte die Herausgabe anordnen können, und zwar gestützt auf Notrecht. Das Gericht stelle nicht in Frage, dass es sich um eine Notsituation gehandelt habe, betonte Bundespräsidentin Doris Leuthard am Mittwoch vor den Medien.


FINMA will in 1 – 2 Wochen entscheiden
Dass nun juristisch geklärt wird, wer auf Basis welcher Grundlage hätte entscheiden sollen, begrüsst der Bundesrat. Er hebt jedoch hervor, dass die juristische Klärung noch nicht abgeschlossen ist, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist. Die FINMA will in einer bis zwei Wochen entscheiden, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht. Der Bundesrat hofft auf einen Weiterzug: «Der Bundesrat würde eine solche Klärung begrüssen,» sagte Leuthard.


Merz informierte erstmals im August 2008
Der Bundesrat informierte am Mittwoch auch über den Ablauf der Ereignisse und die Entscheidfindung. Finanzminister Hans-Rudolf Merz hat den Bundesrat demnach erstmals im August 2008 über den Fall UBS/USA informiert. Am 16. Dezember 2008 nahm der Bundesrat davon Kenntnis, dass die Angelegenheit für die UBS existenzgefährdend sein könnte. In der Folge diskutierte er über verschiedene Varianten für das weitere Vorgehen.


Vergebens um politische Lösung gesucht
Das Amts- und Rechtshilfeverfahren durchzuziehen hätte laut Leuthard zu viel Zeit beansprucht. Eine weitere Möglichkeit sah der Bundesrat in einer politischen Lösung zwischen den Regierungen. Um eine solche bemühte er sich laut Leuthard auch. «Meines Erachtens hat der Bundesrat das Mögliche versucht», sagte sie.


Notrecht nur, wenn keine anderen Optionen vorhanden
Was die Datenherausgabe betrifft, diskutierte der Bundesrat die Möglichkeit, die Herausgabe gestützt auf Notrecht anzuordnen. Auch eine freiwillige Herausgabe durch die UBS kam in Frage. Schliesslich entschied er sich jedoch für eine Anordnung der FINMA gestützt auf das Bankengesetz. Der Bundesrat habe sich nicht auf Notrecht berufen, weil dieses nur zur Anwendung kommen sollte, wenn keine anderen Lösungswege offenstünden, hielt Leuthard fest. Sie rief in Erinnerung, dass der Bundesrat für seine Anwendung von Notrecht bei der Rettung der UBS kritisiert worden war. «Das war auch ein Element der Gespräche», sagte Leuthard.


Auf juristisches FINMA-Gutachten abgestützt
Die Vertreter der FINMA und der UBS waren laut Leuthard in die Diskussion über die verschiedenen Varianten informiert. Was die juristische Lage betrifft, stützte sich der Bundesrat auf ein Gutachten, das die FINMA vorlegte. Das Bundesamt für Justiz traf zudem juristische Abklärungen.


GPK erhält Akteneinsicht
Den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK), die den Fall untersuchen, will der Bundesrat Einsicht in die Dokumente gewähren. Der Bundesrat wolle aber angesichts drohender Indiskretionen die Dokumente nicht verschicken, sagte Leuthard. GPK-Mitglieder hatten in den vergangenen Tagen kritisiert, der Bundesrat rücke nicht alle Dokumente heraus.


Entscheid «zugunsten übergeordneter Interessen»
Der Bundesrat sei nach wie vor der Meinung, dass es sich beim Entscheid, die Daten herauszugeben, um einen Entscheid zugunsten übergeordneter Interessen gehandelt habe, bilanzierte Leuthard. «Welches die richtige Rechtsgrundlage für den Entscheid gewesen wäre, müssen nun die Gerichte klären.» Auf die Frage eines britischen Journalisten, wie sicher ausländische Bankguthaben in der Schweiz noch seien, sagte Leuthard, die Schweiz sei kein Ort für Steuerfluchtgelder. Sie sei es in der Vergangenheit nicht gewesen und werde es in Zukunft nicht sein.  (awp/mc/pg/21)

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