Steuererleichterungen für grünen Treibstoff

In der Verordnung muss das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) insbesondere noch den Nachweis der «positiven ökologischen Gesamtbilanz» klären. Dies hätte eigentlich schon vor dem Inkrafftreten des revidierten Minderalölsteuergesetzes geschehen sollen.


«Pionierrolle»
Nun braucht das Departement aber mehr Zeit, wie die Westschweizer Wochenzeitung «Hebdo» am Donnerstag berichtete. «Es handelt sich hier um sehr komplexe Fragen, zumal die Schweiz eine Pionierrolle einnimmt», sagte Rebekka Reichlin vom Mediendienst des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) auf Anfrage.


Nach Auskunft der BAFU-Sprecherin beginnt in den nächsten Tagen eine Anhörung der interessierten Kreise. Ziel sei es, die Verordnung im Herbst in Kraft zu setzen. Dass der Ausführungserlass einige Monate später in Kraft tritt als die Gesetzesänderung, sei kein Problem, sagte Reichlin. Es gehe im Wesentlichen um «Präzisierungen», beispielsweise bei den Zertifizierungskriterien und beim Nachweis der nachhaltigen Produktion.


Verspätungen bei Gesuchsbehandlung
Auswirkungen hat die Verspätung allerdings auf die Behandlung der Gesuche. In einer ersten Phase werden die Steuerbehörden nur eine provisorische Einstufung vornehmen können. Ein definitiver Entscheid über die Steuerleichterung sei erst beim Vorliegen der Verordnung möglich, sagte Roland Clément von der Zollverwaltung (EZV).


Biogas, Bioethanol und Biodiesel künftig steuerfrei
Importeure und Produzenten werden also ab dem 1. Juli auf die grünen Treibstoffe setzen können. Ihr Elan könnte allerdings gedämpft werden, denn laut Clément riskieren sie im Nachhinein einen negativen Entscheid. Nach dem neuen Regime sind Treibstoffe wie Biogas, Bioethanol und Biodiesel künftig steuerfrei. Für Erd- und Flüssiggas wird die Mineralölsteuer stark gesenkt. Damit der Fiskus keine Einbusse erleidet, steigt gleichzeitig die Steuer auf unvermischtem Benzin um 1,35 Rappen pro Liter. (awp/mc/pg)

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