Steuerverhandlungen mit USA Ende April

Das bisherige Steuerabkommen zwischen der Schweiz und den USA stammt aus dem Jahr 1996. Dass das neue Abkommen mit den USA sozusagen als Modell für weitere dienen wird, liegt nicht auf der Hand. Solche Vereinbarungen werden gemäss den jeweiligen bilateralen Bedingungen abgeschlossen.


Klausursitzung des Bundesrates am Mittwoch
Am Mittwoch werde der Bundesrat zu einer Klausursitzung zu den Themen Finanzplatz und Bankgeheimnis zusammentreten, sagte EFD-Sprecher Roland Meier der Nachrichtenagentur SDA. Der Bundesrat hatte am 13. März beschlossen, das Bankgeheimnis zu lockern, die einschlägigen Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu übernehmen und unter Bedingungen auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. Trotzdem setzten die 20 grössten Industrie- und Schwellenländer (G20) an ihrem Gipfel Anfang April in London die Schweiz mit sieben weiteren Ländern – darunter Österreich, Luxemburg und Liechtenstein – auf eine graue Liste der OECD.


Mindestens 12 Abkommen notwendig
Die Absicht dahinter ist, eine verschärfte Gangart gegen Länder einzuschlagen, die im Kampf gegen Steuerflucht und Geldwäscherei nicht kooperieren oder noch nicht genügend dafür unternommen haben. Um auf die weisse Liste zu kommen, müsste die Schweiz mit mindestens zwölf Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Informationsaustausch nach OECD-Standard ausgehandelt haben. Die Schweiz unterhält derzeit ein Netz von 72 rechtskräftigen Abkommen, 7 weitere sind bereits unterzeichnet, andere werden noch ausgehandelt oder in Teilen neu verhandelt.


Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Er regelt, in welchem Umfang die Vertragsstaaten Steuern auf die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte erheben dürfen. Ein DBA soll vermeiden, dass natürliche und juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden. Dies würde den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr behindern.  (awp/mc/pg/22)

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