Strompreise: Leuenberger soll Recht missachten

In einem Schreiben an die Branche, die Elcom und die Stiftung für Konsumentenschutz habe Leuenberger mitgeteilt, dass die risikogerechte Entschädigung für Stromnetzbetreiber nicht – wie in der Verordnung vorgesehen – jährlich der Marktentwicklung anzupassen sei, sagte Meierhans in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag». Laut Meierhans hätte die Anpassung für 2010 eine Strompreissenkung bedeutet.


Risikogerechte Entschädigung soll neu definiert werden
Leuenberger setze stattdessen eine Arbeitsgruppe ein, um das Modell der risikogerechten Entschädigung neu zu definieren. «De facto missachtet er damit das geltende Recht – und zwar zum Nachteil der Stromverbraucher.» Bundesrat Moritz Leuenberger missachte auf keinen Fall geltendes Recht, hielt der Sprecher des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Harald Hammel, fest. Leuenberger handle auch nicht zum Nachteil der Stromverbraucher, sondern lege im Gegenteil grossen Wert auf die Versorgungssicherheit.


Preisüberwacher mit im Boot
Der Energieminister habe entschieden, dass das Stromversorgungsgesetz revidiert werde, fuhr Hammel fort. Er habe anerkannt, dass es Mängel gebe, gerade bei der risikogerechten Entschädigung für Stromnetzbetreiber. Die Arbeitsgruppe lege deshalb besonderes Gewicht auf diesen Punkt. Bei der Analyse dieses Punktes seien auch Fachleute des Preisüberwachers dabei. «Wir sind zudem keineswegs untätig gewesen», fügte Hammel an. Die Revision der Stromversorgungsverordnung von letztem Dezember habe den Konsumentinnen und Konsumenten immerhin Ersparnisse von rund 200 Mio CHF gebracht. (awp/mc/ps/04)

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