Sulzer: Gericht bestätigt Meldepflichtverletzung durch Pecik/Stumpf

Georg Stumpf und Ronny Pecik hatten im April 2007 bekanntgegeben, zusammen mit dem russischen Investor Viktor Vekselberg knapp einen Drittel an Sulzer zu besitzen. Im Januar 2009 stellte die FINMA fest, dass Pecik und Stumpf als organisierte Gruppe nicht fristgerecht gemeldet hätten, Ende 2006 einen Anteil von fünf Prozent und Anfang 2007 einen Anteil von zehn Prozent an Sulzer erlangt zu haben. Vekselberg konnte die FINMA keine Meldepflichtverletzung nachweisen. Pecik und Stumpf gelangten gegen die FINMA-Verfügung ans Bundesverwaltungsgericht. In Bezug auf Pecik hat das Gericht die Verfügung der FINMA nun bestätigt. Was Stumpf betrifft, kommen die Richter zum Schluss, dass ihm eine Meldepflichtverletzung erst im Jahr 2007 vorgeworfen werden kann und nicht bereits 2006.


FINMA begrüsst Entscheid aus Bern
Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. Die FINMA begrüsst den Entscheid aus Bern, wie ihr Sprecher Tobias Lux der Nachrichtenagentur SDA erklärte. Das Gericht habe die Kompetenz der FINMA bestätigt, bezüglich Meldepflicht auch bei Investoren einzugreifen, die nicht der FINMA-Aufsicht unterstehen würden. Das Gericht habe weiter wichtige technische Anwendungsfragen im Sinne der FINMA geklärt. Was die strafrechtliche Seite der Meldepflichtverletzung betrifft, hat das Eidg. Finanzdepartement (EFD) im Oktober ihr Verfahren gegen Vekselberg, Pecik und Stumpf im Fall Sulzer eingestellt.


EFD wartet schriftliche Urteilsbegründung ab
Im Gegenzug hatten die drei Investoren eine Wiedergutmachung über 10 Mio CHF bezahlt. In Bezug auf den Einstieg beim Industriekonzern OC Oerlikon waren Vekselberg, Stumpf und Pecik Ende September vom Bundesstrafgericht vom Vorwurf frei gesprochen worden, ihre Meldepflichten verletzt zu haben. Das EFD hatte sie dafür Anfang Jahr mit Rekordbussen von je 40 Mio CHF belegt. Gegenwärtig ist offen, ob das unterlegene EFD den Entscheid des Bundesstrafgerichts ans Bundesgericht weiterziehen wird. Darüber will das Finanzdepartement erst nach Analyse der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden. (Urteil B-1215/2009 vom 9.11.2010) (awp/mc/ss/17)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert