Sulzer zieht UEK-Entscheid weiter an die EBK

Damit muss sich die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) mit dieser Frage befassen. Sulzer bestreite, mit Vekselbergs Beteiligungsfirmen Renova und Everest eine Gruppe im Sinne des schweizerischen Übernahmerechts zu bilden, teilte der Konzern am Dienstag mit. Das Unternehmen werde neben der Ablehnung der UEK-Empfehlung eine Ausnahme beantragen, falls die Empfehlung der UEK bestätigt werden sollte.


UEK verlangt Pflichtangebot
Die UEK hatte am vergangenen Freitag ein Pflichtangebot verlangt, weil die beiden Parteien eine Gruppe bildeten, die mehr als ein Drittel der Anteile halten. Streitpunkt ist das Stillhalteabkommen, das Sulzer und Vekselberg Mitte Oktober nach einem längeren Streit geschlossen haben. Demnach darf Vekselberg den Industriekonzern bis Ende Mai 2009 nicht übernehmen oder mit OC Oerlikon fusionieren. Im Gegenzug willigte Sulzer ein, Vekselbergs Beteiligung ins Aktienregister eingetragen. Für die UEK handeln die beiden Seiten damit in gemeinsamer Absprache.


Vekselberg hält gemäss jüngsten Angaben 31,4% an Sulzer. Laut UEK müssen dazu auch jene Aktien gezählt werden, die Sulzer im Eigenbestand hält. Sulzer ist aber der Ansicht, dass die von ihr im Rahmen des Aktienrückkaufs erworbenen und zur Vernichtung vorgesehenen Aktien (insgesamt 5,8%) für ein Pflichtangebot nicht zu berücksichtigen seien. (awp/mc/pg)

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