SUVA: Rückabwicklung der Immobilienverkäufe abgeschlossen

Die Suva hat – im Einverständnis mit der Bundesanwaltschaft – mit ihrem ehemaligen Mitarbeiter und dem involvierten Immobilienhändler eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Damit ist die Suva wieder Eigentümerin der Liegenschaften im Tessin und in der Deutschschweiz und es entsteht ihr aus den seinerzeitigen Verkäufen kein Schaden.


Acht Immobiliengeschäfte wieder rückgängig gemacht
Am 9. Dezember gab der Verwaltungsausschuss der Suva grünes Licht für die Rückabwicklung jener acht Immobiliengeschäfte, die zurzeit von der Bundesanwaltschaft untersucht werden. Als Ziel wurde festgelegt, dass die Suva den seinerzeitigen Kaufpreis zurückerstattet und wieder als Eigentümerin in den Grundbüchern eingetragen wird. Die Rechtsabteilung der Suva legte in der Folge den Vertretern des ehemaligen Bereichsleiters Liegenschaften und dem involvierten Immobilienhändler eine Vereinbarung vor. Diese enthält folgende Kernpunkte: Die acht Grundstückverkaufsverträge werden als nichtig erklärt, gleichzeitig bezahlt die Suva den damals erzielten Verkaufspreis von 46,97 Millionen Franken zurück. Die Gegenseite hat heute Freitag der Vereinbarung zugestimmt. Weil auch die Bundesanwaltschaft keine Vorbehalte geltend machte, steht der Rückübertragung nichts mehr im Wege.


Rückabwicklung verursacht Kosten von 800’000 Franken
Für die Suva bedeutet die Vereinbarung ein wichtiges Etappenziel bei der Bewältigung der Immobilienvorkommnisse. In finanzieller Hinsicht führt die Vereinbarung dazu, dass der Schaden behoben wird, der aus den damaligen Liegenschaftenverkäufen resultierte. Die Rückabwicklung verursacht zwar Kosten von rund 800’000 Franken. Diese werden aber durch Gegenwerte in Form unbelasteter Schuldbriefe sowie baulicher und mobiler Investitionen (Fassadenrenovationen usw.) kompensiert. Hinzu kommt, dass aus dem angelegten Verkaufserlös von 46,97 Millionen Franken ein Betrag von gegen 500’000 Franken erwirtschaftet wurde.

Strafverfahren läuft weiter
Indem die Suva wieder als Eigentümerin der betroffenen Liegenschaften eingetragen wird, sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Ansprüche des Unfallversicherers erfüllt. Das Strafverfahren, in dem die Suva als Geschädigte auftritt, läuft dagegen weiter. Hierzu ist zu erwähnen, dass die Vereinbarung nicht als strafrechtliches Schuldeingeständnis des Immobilienhändlers und des ehemaligen Bereichsleiters Immobilien der Suva interpretiert werden darf. Die Suva kann ab 2006 wieder ohne Einschränkung über die genannten Liegenschaften bestimmen. Auch vor diesem Hintergrund bewertet die Suva die rasche Rückabwicklung der Liegenschaftenverkäufe als wichtigen Erfolg.

(SUVA/mc/hfu)




SUVA

Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert die Suva rund 100’000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Die Suva arbeitet nicht gewinnorientiert und erhält keine Subventionen. Im
Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bund vertreten.

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