SVV: Versicherungswirtschaft braucht die Bilateralen

Sie gewährleisten zudem die grenzüberschreitende Mobilität von Fachkräften in beide Richtungen.


Gleichberechtigter Marktzugang
Die bilateralen Verträge mit der EU haben nachweislich die Basis dafür gelegt, dass die Schweizer Wirtschaft wieder stärker wachsen und neue Arbeitsplätze geschaffen werden konnten. Von diesem Wirtschaftswachstum profitiert auch die Schweizer Privatassekuranz, weil eine wachsende Wirtschaft auch ein entsprechend höheres Prämienvolumen generiert. Mit einem höheren Wohlstand steigt das individuelle Bedürfnis nach Versicherungsschutz bei Sach- und Lebensversicherungen. Gute politische und wirtschaftliche Beziehungen mit dem grössten Handelspartner unseres Landes sind gerade in der aktuellen Abschwungphase der Volkswirtschaften noch wichtiger. Der gleichberechtigte Marktzugang in Europa ist insbesondere im härter werdenden Umfeld für unsere stark exportorientierte Volkswirtschaft von entscheidender Bedeutung. Die private Versicherungswirtschaft steht deshalb geschlossen hinter der Fortführung des bilateralen Weges mit der EU und setzt sich damit zusammen mit den übrigen Wirtschaftsverbänden für ein JA zur Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit am 8. Februar 2009 ein.


Bilaterale stärken Verhandlungsposition der Versicherer in der Regulierung
Das Versicherungsgeschäft ist heute stark internationalisiert. Zwei Drittel des Prämienvolumens der Schweizer Versicherungswirtschaft wird im Ausland erarbeitet, zu einem wichtigen Teil in der EU. Die Branche ist deshalb auf gute Beziehungen zu den Staaten der EU angewiesen, damit Schweizer Anliegen eingebracht und Benachteiligungen verhindert werden können. Zurzeit arbeitet die EU an mehreren Regulierungsvorhaben, die direkten Einfluss auf die Schweizer Versicherungswirtschaft haben, wie etwa die Neuregelung der Solvenzvorschriften und die gegenseitige Anerkennung der Versicherungsaufsichten. Diese sind für die in der Schweiz ansässigen, international operierenden Versicherer von grosser Bedeutung. Die Kündigung der Bilateralen würde die Verhandlungsposition der Schweiz zweifelsohne stark schwächen und der Attraktivität des Versicherungsstandortes Schweiz schaden.


Personenfreizügigkeit gewährleistet Mobilität der Arbeitskräfte in beide Richtungen
Die Versicherungswirtschaft verfügt über ein modernes Aus- und Weiterbildungssystem. Dennoch ist sie darauf angewiesen, auch dringend benötigte Fachkräfte aus dem Ausland rekrutieren zu können. Dies wird mit der Personenfreizügigkeit gewährleistet. Sie ermöglicht auch, dass die international tätigen Versicherungsgesellschaften Schweizerinnen und Schweizer in ihren Tochtergesellschaften im Ausland beschäftigen können. Damit können Schweizer Fachkräfte wichtige Auslanderfahrung sammeln, die sie zurück in der Schweiz gewinnbringend für sich und die Unternehmen einsetzen können. Die Mobilität der Arbeitskräfte ist für die Attraktivität des Versicherungsstandortes Schweiz von sehr hoher Bedeutung.


15 Prozent ausländische Mitarbeiter in der Versicherungswirtschaft
Die Versicherungswirtschaft beschäftigt in der Schweiz 47’500 Personen. Der Anteil der Mitarbeitenden mit ausländischem Pass liegt bei rund 15 Prozent, wobei die meisten aus EU-Staaten stammen, insbesondere aus Italien, Deutschland und Frankreich. Gestützt auf Erfahrungen mit vergleichbaren EU-Ländern ist davon auszugehen, dass mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien nur wenige Fachspezialisten aus diesen beiden Ländern rekrutiert werden.

(SVV/mc/hfu)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert