Swissair-Pleite: Bezirksgericht Bülach lässt Anklage vorerst nicht zu

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich muss noch einmal über die Bücher. Die Rückweisung der Anklage gegen 19 Personen im Fall SAirGroup bezieht sich ausdrücklich nur auf die Verbesserungen der Anklageschrift, teilte das Bezirksgericht zum Entscheid mit. Das Bezirksgericht habe keine Ergänzung der Untersuchungen verlangt.


4150 Bundesordner
Es sei damit zu rechnen, dass die Staatsanwaltschaft die korrigierte Anklageschrift innerhalb einiger Wochen wieder einreichen werde. Die Akten umfassen rund 4150 Bundesordner.


Keine Verzögerung des Verfahrens
In denjenigen Anklagepunkten, die keine Mängel aufweisen, setze das Bezirksgericht Bülach seine Vorbereitungen für die Bearbeitung eines Prozesses zügig fort, heisst es. Damit soll eine Verzögerung des Verfahrens verhindert werden. Der Beginn eines allfälligen Prozesses ist zwischen Mitte Januar und Mitte März 2007 geplant.


Anklageprinzip
Das Bezirksgericht stützt seinen Entscheid auf das sogenannte Anklageprinzip, wonach der vorgeworfene Sachverhalt in der Anklageschrift so umschrieben werden muss, dass der Angeklagte und das Gericht daraus zweifelsfrei ersehen können, was dem Angeklagten konkret vorgeworfen wird. Hält die Anklage dieses Prinzip nicht ein, darf das Gericht im Prozess nicht über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten befinden.


Mangelnde Präzision und Konkretisierung
Nach Auffassung des Bezirksgerichtes mangelt es der Anklageschrift bei mehreren Anklagevorwürfen an der notwendigen Präzision und Konkretisierung bei der Umschreibung des Sachverhaltes und des vorgeworfenen Tatverhaltens, heisst es.


Klage gegen 16 Personen erhoben
Nach knapp fünfjähriger Ermittlung hatte die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich Ende März Anklage gegen 16 Personen der ehemaligen SAirGroup und drei weitere Personen erhoben. Die Anklageschrift enthält Vorwürfe wegen Gläubigerschädigung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft, Urkundenfälschung, unwahrer Angaben über kaufmännische Gewerbe und Gläubigerbevorzugung.


Zu den Angeklagten gehören die ehemaligen Konzernchefs Philippe Bruggisser und dessen Nachfolger Eric Honegger und Mario Corti. Auch die letzten Finanzchefs der Swissair-Gruppe, Georg Schorderet und Jacqualyne Fouse, kommen vor Gericht. Zudem muss sich der gesamte Verwaltungsrat vor dem Richter verantworten. Darunter sind Ex-Credit-Suisse-Chef Lukas Mühlemann, die FDP-Politikerin Vreni Spoerry, der ehemalige Privatbankier Bénédict Hentsch oder Thomas Schmidheiny. (awp/mc/pg)

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