SWISSAIR-Pleite: SAirGroup-Gläubiger erhalten im November erste Nachlasszahlungen

Die Maximaldividende für die Gläubiger 3. Klasse – das sind vor allem Lieferanten, Banken und Obligationäre – beläuft sich auf 14,1% der anerkannten Forderungen. Dies teilte der Liquidator der SAirGroup, Karl Wüthrich, am Samstag in einem Zirkular an die Gläubiger mit.  Sollten alle hängigen Klagen gutgeheissen und alle ausgesetzten Forderungen anerkannt werden, so beträgt die Minimaldividende 7,1%.


Abschlagszahlung voraussichtlich im November
Der Stand des Kollokationsplanes und die finanzielle Situation der SAirGroup in Nachlassliquidation liessen es zu, die anerkannten privilegierten Forderungen der 1. und 2. Klasse auszuzahlen und eine erste so genannte Abschlagzahlung an die Gläubiger der 3. Klasse zu zahlen. Diese erste Abschlagszahlung werde voraussichtlich im November geleistet.


Kollokationsklagen
In der dritten Klasse sind per 30. Juni Forderungen über rund 9,8 Mrd CHF zugelassen. Von den 41 eingereichten Kollokationsklagen über insgesamt 6 Mrd CHF sind noch 12 Klagen über 5,2 Mrd CHF beim Bezirksgericht Zürich hängig. Davon betreffen 3,9 Mrd CHF die SAir-Geschäfte in Belgien und 1,3 Mrd CHF Leasingforderungen. In der ersten und zweiten Klasse – das sind vor allem die ehemaligen Angestellten und die Sozialversicherungen – belaufen sich die anerkannten Gläubigerforderungen auf rund 18,6 Mio CHF respektive knapp 0,3 Mio. Hier beträgt die Nachlassdividende je 100%. Anerkannt wurden auch Sozialplanforderungen über 4,2 Mio CHF von Kadermitgliedern. Von den ursprünglich eingereichten 90 Kollokationsklagen in der 1. Klasse über insgesamt 101,8 Mio CHF ist nur noch die Klage der VEF-Versichungseinrichtung des Flugpersonals der Swissair hängig. Sie beläuft sich auf 5,9 Mio CHF, wie der Liquidator weiter schreibt.


3.-Klass-Gläubiger erhalten noch einen substanziellen Betrag
Hans-Jacob Heitz, ehemaliger Vertreter der geschädigten Anleger, sagte gegenüber Schweizer Radio DRS, die 3.-Klass-Gläubiger sähen damit nicht wie in vielen Nachlassliquidationen «in den Mond», sondern «sie erhalten doch noch einen substanziellen Betrag». Man dürfe guter Dinge sein, dass nach der ersten Abschlagzahlung noch etwas komme. «Damit bestätigt sich, dass die Obligationäre, die zugewartet haben und nicht an irgendwelche ausländische Investoren zu 8% ihre Ansprüche verkauft haben, nun besser fahren», sagte Heitz.


Nachlassverfahren unterschiedlich weit fortgeschritten
Die Nachlassverfahren der ehemaligen Swissair-Gesellschaften sind unterschiedlich weit fortgeschritten. Die Gläubiger der Flightlease hatten bereits Ende 2005 erste Zahlungen erhalten. Bei SAirLines erhielten die Geschädigten im Juni eine Abschlagszahlung. Bei der Swissair selbst muss vor einer Auszahlung noch ein hängiger Fall bereinigt werden.


Keine Neuigkeiten zu den drei Zivilprozessen
Keine Neuigkeiten gab es zu den drei Zivilprozessen, welche der Liquidator gegen die Swissair-Verantwortlichen angestrengt hat. Im Strafprozess waren 19 Verantwortungträger im Juni vom Bezirksgericht Bülach vollumfänglich freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft will in Berufung gehen, hat aber noch nicht entschieden, welche Punkte sie weiterziehen will. (awp/mc/gh)

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