Swissair-Prozess: Auch Leuenberger und Höfliger schweigen

Die Anklage gegen ihn sei grundlos, sagte Leuenberger in einer Stellungnahme vor der persönlichen Befragung. Er habe seine Aufgaben im Verwaltungsrat der SAirGroup «stehts sehr erst» genommen und die Entscheidungen «im besten Wissen und Gewissen gefällt».


Anklagepunkte zurückgewiesen
«Ich bedaure es sehr, dass es nicht gelungen war, grossen Schaden für so viele Beteiligten abzuwenden», sagte Leuenberger weiter. Er wies die Anklage wegen Gläubigerschädigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung entschieden zurück. Für die Zahlungen an die belgische Fluggesellschaft Sabena habe es «gewichtige wirtschaftliche und rechtliche Gründe» gegeben, sagte Leuenberger. Die «Sanierung beziehungsweise Restrukturierung» der Tochter SAirLines sei korrekt abgewickelt worden.


Aussage wegen späterer Zivilprozesse zu risikoreich
Höfligers Anwalt begründete das Schweigen seines Mandanten mit den erheblichen Risiken für spätere Zivilprozesse. «Mit einer Aussage könnte mein Mandant im Strafverfahren nicht viel gewinnen, in den Zivilverfahren aber sehr viel verlieren», sagte der Verteidiger in einer Erklärung. Höfliger hätte gerne ausgesagt, da er sich als unschuldig erachte, so der Verteidiger: Als sein Anwalt habe er ihm aber davon abgeraten. In den anstehenden Zivilverfahren wolle man die Beklagten für Schäden über mehrere 100 Mio CHF haftbar machen.


Vertreter des Waadtlands und der Tourismusbranche
Antoine Höfliger, ehemaliger Generaldirektor des Lausanner Messe- und Kongresszentrums Comptoir Suisse, war von 1978 bis 2001 Verwaltungsrat der Swissair-Gruppe. Er sei damals als Vertreter des Waadtlands wie auch der Tourismusbranche in den Swissair- Verwaltungsrat gewählt worden, sagte er vor Gericht. (awp/mc/pg)

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