Swissair-Prozess: Staatsanwaltschaft verzichtet offenbar auf Berufung

Dies geht aus Dokumenten der Staatsanwaltschaft hervor, die dem Zürcher Fernsehsender am Freitag vorlagen und von denen die SDA eine Kopie besitzt. Bei der Staatsanwaltschaft hiess es auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, dass bis am Montag keine Informationen bekannt gegeben würden. Am Montagvormittag wolle man über das Vorgehen im Swissair-Prozess informieren.


Freispruch für alle Angeklagten
Das Bezirksgericht Bülach hatte Anfang Juni alle 19 Angeklagten im Swissair-Prozess freigesprochen und mit insgesamt 3 Mio CHF entschädigt. Der letzte Chef der Swissair, Mario Corti, der als einziger Angeklagter eine Gefängnisstrafe riskierte, erhielt 488’000 CHF Entschädigung. Die anderen zwischen 80’000 und 230’000 CHF.


Aufgrund der mündlichen Urteilsbegründungen verkündete die Staatsanwaltschaft kurz darauf, Rekurs beim Zürcher Obergericht einlegen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft hat bis am Sonntag Zeit bekanntzugeben, ob sie gegen alle Urteile Berufung einlegen will. (awp/mc/pg)

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