Swisscom erhält Verweis von SWX – Staatsanwaltschaft ZH ermittelt gegen Rauh

Bei dem Fall geht es um den Kauf von Put-Optionen nur zwei Tage bevor der Bundesrat der Swisscom Ausland-Engagements praktisch untersagte. Der Entscheid hatte damals zu einem Kursrückgang der Swisscom-Aktien geführt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft leitete eine Untersuchung wegen Insider-Verdachts ein.


Rauh bestätigt Transaktion
Rauh bestätigte in einem am Montag im «Tages-Anzeiger» publizierten Interview erstmals, diese Transaktion getätigt zu haben. Er bestreitet aber den Insider-Vorwurf. Er habe «keine Ahnung» davon gehabt, dass der Bundesrat nur Tage später über die Swisscom entscheiden werde. Rauh kaufte am 21. November letzten Jahres 131 Put-Optionen auf Namenaktien mit einem Marktpreis des Basiswerts von 548`890 CHF. Er habe damit den Wert eines Aktienpakets sichern wollen, «weil mir die Kurse unsicher erschienen», sagte Rauh. Um finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, habe er die Aktien dann auch verkauft.


Verspätung von 55 Börsentagen
Das Geschäft wurde der Swisscom selber mit einer Verspätung von 55 Börsentagen gemeldet. Die Swisscom ihrerseits übermittelte die Meldung der SWX mit einer Verspätung von mindestens acht Börsentagen, wie die Börse am Montag mitteilte. Damit wurden die Vorgaben der Börse klar missachtet. Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung eines Unternehmens müssen Transaktionen, die in einem Monat den Wert von 100`000 CHF überschreiten, innert zwei Börsentagen nach Abschluss des Geschäfts melden. Zwischen Geschäftsabschluss und Meldung an SWX dürfen nicht mehr als vier Tage liegen.


SWX-Verweis für Swisscom
Er sei «irrtümlicherweise» davon ausgegangen, dass die Transaktion nicht meldepflichtig sei, erklärte Rauh. Erst nach der routinemässigen Offenlegung seines Portefeuilles für die Angaben im Geschäftsbericht habe Swisscom festgestellt, dass der Kauf der Optionen hätte gemeldet werden sollen. Die SWX hat der Swisscom nun einen Verweis erteilt. Die Fristüberschreitung werde als «nicht leicht» eingestuft. Die Börse geht aber davon aus, dass diese nicht vorsäzlich erfolgt sei. Rauh bedauert sein Versehen «sehr», vor allem gegenüber der Swisscom.


Laufende Insider-Untersuchung bisher bestritten
In der Öffentlichkeit hatte Rauh bisher stets bestritten, dass die laufende Insider-Untersuchung ihn betrifft. Er begründet dies mit dem Abstimmungskampf, in dem er sich persönlich und finanziell stark engagiert habe. Die Gegenseite hätte sonst versucht, «aus dem Fall Kapital zu schlagen». Rauh führte das bürgerliche Komitee gegen das revidierte Asylgesetz an. (awp/mc/gh)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert