Swisscom muss Konkurrenten Gebühren zurückzahlen

Gemäss dem Entscheid der Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) entsprachen die Preise von Swisscom «nicht durchwegs den gesetzlichen Vorschriften», wie die Behörde am Montag mitteilte. Deshalb senkt die ComCom die Interkonnektionspreise rückwirkend um durchschnittlich 15 bis 20%.


30-tägige Frist
Die Firmen COLT Telecom und Verizon Switzerland seien 2004 mit separaten Gesuchen an die ComCom gelangt, die Interkonnektionsbedingungen festzulegen, heisst es weiter im Communiqué. Basierend auf dem vorliegenden Entscheid, könnten die beiden Firmen nun von Swisscom eine Rückzahlung des zuviel Bezahlten verlangen. Die Parteien haben 30 Tage Zeit, gegen den Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde einzureichen. Ob die Swisscom dies tut, ist noch nicht entschieden. «Swisscom analysiert den Entscheid und die finanziellen Auswirkungen im Detail und wird über das weitere Vorgehen befinden», teilte das Unternehmen mit.


Erneuter Entscheid
Es ist nicht der erste Entscheid der ComCom dieser Art. Die Behörde hatte bereits 2006 rückwirkend die Interkonnektionspreise der Swisscom für die Jahre 2000 bis 2003 um rund 30 Prozent gesenkt. Die Begünstigten waren Sunrise und ebenfalls Verizon (damals noch MCI WorldCom). Die Swisscom musste Gebühren in dreistelliger Millionenhöhe zurückzahlen.


Genauer Betrag noch unklar
Wie hoch die Rückzahlung aufgrund des aktuellen Entscheids ausfallen wird, ist noch unklar. Gemäss ComCom-Präsident Marc Furrer haben COLT und Verizon für die betroffene Periode je zwischen 10 und 15 Mio CHF zuviel bezahlt. Es könne auch sein, dass noch andere Telekom-Unternehmen Anspruch auf Rückerstattung erheben würden. Insgesamt müsse die Swisscom mit einem dreistelligen Millionen-Betrag rechnen.


Rückstellungen getätigt
Die genaue Höhe werde anhand der effektiven Verkehrsverteilungen und der genutzten Angebote ermittelt, teilte die Swisscom mit. Da das Unternehmen für allfällige Rückzahlungen bereits Rückstellungen in der Höhe von 449 Mio CHF gemacht habe, werde die Rückzahlung keine negativen Auswirkungen auf das Betriebsergebnis 2007 haben. Die Swisscom rechnet damit, dass von den Rückstellungen nach Begleichung der Forderungen noch «ein höherer zweistelliger Millionen-Betrag» übrig bleibt, wie Sprecher Sepp Huber auf Anfrage sagte.


Hängige Klage
Sunrise zeigte sich nicht überrascht vom ComCom-Entscheid. Man werde den Entscheid in den kommenden Tagen prüfen, um den Rückerstattungsanspruch bestimmen zu können, teilte das Unternehmen mit. Eine Klage von Sunrise unter anderem auch zu den Interkonnektionspreisen ist zudem noch hängig, wie Furrer bestätigte. In zwei weiteren Verfahren wird die ComCom auch die Preise für Interkonnektionsdienste für die Jahre 2007 und 2008 festlegen, wie die Behörde weiter mitteilte. (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert