Swisscom: Weko droht mit Busse wegen Mobilfunkgebühren

Dabei handelt es sich nur um eine Teilverfügung für die Zeit vom 1. April 2004 bis zum 31. Mai 2005, wie die Swisscom am Montag mitteilte. Die Untersuchung für die Zeit nach der Gebührensenkung durch Swisscom Mobile am 1. Juni 2005 solle weitergeführt werden.


Mögliche ergebnisbelastende Rückstellungen
Die Swisscom werde die möglichen Auswirkungen des Verfügungsentwurfes auf ihr Betriebsergebnis 2006 überprüfen. Möglicherweise müssten Rückstellungen getätigt werden, die den Gewinn belasteten. Der Zeitpunkt einer allfälligen Zahlung hänge auch von einer möglichen Anfechtung ab.


Untersuchung zu den Terminierungsgebühren
Die Weko hatte im Oktober 2002 gegen die drei Schweizer Mobilfunkbetreiber Swisscom, Sunrise und Orange eine Untersuchung zu den Terminierungsgebühren eröffnet. Diese Gebühren stellt ein Mobilnetzbetreiber einem anderen Anbieter für die Durchstellung eines Anrufs in sein Netz in Rechnung.


Zu hohe Terminierungsgebühren verlangt
Laut Sekretariat der Weko hatten zwar alle Schweizer Mobilfunkbetreiber ein Monopol auf ankommende Verbindungen in ihrem Netz, aber nur Swisscom Mobile habe in der fraglichen Zeit eine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie zu hohe Terminierungsgebühren verlangt habe.


Vorwurf des Missbrauchs zurückgewiesen
Die Swisscom weist den Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zurück und hält die angedrohte Sanktion für ungerechtfertigt, wie es im Communiqué heisst. Die Verfügung der Weko kann die Swisscom vor der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen und letztinstanzlich vor Bundesgericht anfechten. (awp/mc/ab)

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