Swissgrid: Bundesgericht verwehrt vorläufigen Start

Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte das Zusammenschlussvorhaben Swissgrid im März 2005 bewilligt, dabei allerdings zahlreiche Auflagen diktiert. Swissgrid erhob Beschwerde an die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen und beantragte die Aufhebung beziehungsweise Abänderung zahlreicher Auflagen.


Gesuch wurde abgewiesen
Gleichzeitig ersuchte sie im Sinne einer vorsorglichen Massnahme darum, den Zusammenschluss bis zu einem Entscheid in der Sache selber vorläufig gemäss den gestellten Anträgen vollziehen zu können. Das Gesuch wurde jedoch abgewiesen. Swissgrid erhob dagegen Beschwerde ans Bundesgericht, die nun erfolglos geblieben ist.


Einwände geprüft
Nach Ansicht der Lausanner Richter hat die Rekurskommission die Einwände von Swissgrid ausreichend geprüft und ihren Zwischenentscheid zulässigerweise nur summarisch begründet. Die summarische Interessenabwägung als solche sei nicht zu beanstanden.


Swissgrid hätte marktführende Stellung
Hinter Swissgrid stehen die Elektrizitätsunternehmen Atel, BKW, CKW, EGL, EOS, NOK und EWZ. Die Weko war zum Schluss gekommen, dass der Zusammenschluss in der Nordwestscheiz, zwischen Zürich und Chur und am Gotthard zu einer marktbeherrschenden Stellung von Swissgrid führe. Sie liess das Vorhaben jedoch unter zahlreichen Auflagen zu.


Diskriminierungsfreier Zugang zum Netz
Unter anderem wurde Swissgrid verpflichtet, Dritten diskriminierungsfrei Zugang zu ihrem Netz zu gewähren und ihre Netznutzungstarife zu veröffentlichen. Weiter dürfen die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung von Swissgrid nicht Organen anderer Stromunternehmen angehören. (Urteil 2A.397/2005 vom 3. Januar 2005; keine BGE-Publikation) (awp/mc/ab)

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