Swisspilot David Bieli:«Das ist ein gerechtes Urteil»


Das Basler Schiedsgericht hat entschieden: Die Entlassung von 169 ehemaligen Crossair-Piloten durch die Swiss war widerrechtlich. Im Moneycab-Interview drückt Swisspilots-Präsident David Bieli seine Freude darüber aus.

Von Lukas Schweizer


Swisspilots-Präsident David Bieli freut sich über den Sieg (keystone)
Moneycab: David Bieli, das Basler Schiedsgericht hat im Streit um die von Swiss entlassenen ehemaligen Crossair-Piloten zu deren Gunsten entschieden. Ein glücklicher Tag für den Präsidenten der Swiss-Pilots?

David Bieli: Ja, wir sind sehr zufrieden. Das ist ein riesiger Erfolg für die ehemaligen Crossair-Piloten.

Was sind nach diesem Urteil Ihre Erwartungen an die Swiss? Wie muss das Swiss-Management reagieren?




Wir erwarten von Swiss eine konsequente Umsetzung des Urteils. Nämlich, dass der Stellenabbau bei Ex-Crossair- und Ex-Swissair-Piloten proportional stattfindet. Und wir erwarten, dass alle drei Parteien, die Swiss, die Gewerkschaft der ehemaligen Swissairpiloten Aeropers und wir zusammensitzen und schauen, wie wir dieses Urteil im Sinne der Swiss umsetzen können. Aber es wird keine Diskussionen darüber geben, wie die Seniorität geregelt werden soll. Dies hat das Gericht entschieden. Es geht nur noch darum, wie wir das Ganze umsetzen.Und wie soll das Urteil umgesetzt werden?
Das ist ganz einfach und ist im Schiedsspruch schwarz auf weiss festgehalten. Die Swiss darf nicht einfach 169 ehemalige Crossair-Piloten entlassen. Die ausgesprochenen Kündigungen sind rechtswidrig und müssen zurückgenommen werden. Und falls es zu weiteren Entlassungen kommen sollte, müssen diese paritätisch geregelt werden. Was heisst das konkret. Wie viele ehemalige Swisspilots werden nun entlassen?
Das wissen wir noch nicht, das wird Gegenstand der Verhandlungen sein. Zudem wissen wir nicht, welches Restrukturierungsszenario Swiss am 24. Juni vorstellt.Und Sie glauben, die Swiss wird dieses Urteil akzeptieren?
Schauen Sie, uns liegt ein rechtskräftiges Urteil vor. Die Swiss kann doch nicht einfach einen solchen Entscheid umkippen. Auch nicht mit öffentlichem Druck. Das ist nicht möglich. Ansonsten würde dies für den normalen Bürger heissen, dass er eine Parkbusse auch nicht mehr zu bezahlen braucht – und das wäre der Untergang des Rechtsstaates und der Gewaltentrennung.Ist denn der Schiedsspruch wirklich rechtskräftig? Denn er kann ja weitergezogen werden.
Nein, Swiss kann dieses Urteil nicht weiterziehen. Sie kann höchstens eine Willkürbeschwerde dagegen erheben. Falls entschieden würde, dass das Urteil willkürlich gefällt wurde, hätte Swiss allenfalls eine Chance. Aber ich gehe davon aus, dass das Gericht den Schiedsspruch wohl überlegt gefällt und formuliert hat. Es ist also nicht so, dass die ganze Geschichte neu aufgerollt werden und an eine höhere Instanz weitergezogen werden kann.Gut, eine andere Frage. Angesichts der Situation, in der sich die Swiss befindet, war es wirklich nötig eineinhalb Jahre gegen sie zu prozessieren? Haben Sie der Swiss und letztendlich den Swisspilots nicht mehr geschadet als geholfen?
Leider war es nötig. Wir haben der Swiss von Anfang an das sogenannte Reisverschlussmodell vorgeschlagen. Swiss wollte dieses nicht umsetzen, ich weiss nicht, ob dies bewusst oder unbewusst geschah. Uns ist also nichts anderes übriggeblieben, als zu prozessieren. Das gewisse Parteien uns vorwerfen, wir würden mit unserem Handeln ein weiteres Grounding hervorrufen, ist absurd.Trotzdem scheint es, als würden sich die ehemaligen Crossair-Piloten für etwas besonderes halten. Schliesslich ist die Swissair gescheitert und eine neue Fluggesellschaft ist entstanden. Kündigungen waren unvermeidlich.
Das stimmt doch überhaupt nicht. Es gab die Swissair und es gab die Crossair. Swissair hat nicht überlebt und es war die Crossair, die einen Teil der Swissairpiloten übernommen hat. Diese wurden aber zu besseren Konditionen angestellt und es wurde nicht den Piloten der konkursiten Swissair gekündigt, sondern jenen, die seit Jahren für die überlebende Crossair geflogen sind. Das ist nicht rechtens.Interview: Lukas Schweizer (swisscontent)

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