SWX: Einigung mit Bossard wegen Verstössen gegen IFRS

Die von der SWX festgestellten Mängel beziehen sich auf die nicht regelkonforme Berechnung und den Ausweis von Fremdwährungseinflüssen in der Konzerngeldflussrechnung. Die Fehler werden von Bossard in der Jahresrechnung 2007 sowie in der Zwischenberichterstattung 2008 rückwirkend korrigiert und offen gelegt, teilte die SWX am Donnerstag mit.


Fehlausweis des Geldflusses
Bossard habe in der Konzerngeldflussrechnung die in Fremdwährungen abgewickelten Cashflows entgegen den anwendbaren Bestimmungen von IAS 7 in Geldflussrechnung umgerechnet und dargestellt. Dies habe zu einem Fehlausweis des Geldflusses aus Betriebstätigkeit, des Geldflusses aus Finanzierungstätigkeit sowie der Währungsumrechnungsdifferenzen auf den flüssigen Mitteln geführt.


Verfahrensordnung erlaubt Einigung
Die Verfahrensordnung der SWX erlaubt es, Untersuchungen mit einer Einigung zu beenden, wenn damit gegenüber einem ordentlich abgeschlossenen Sanktionsverfahren eine schnellere oder bessere Information der Öffentlichkeit erreicht werden kann. (awp/mc/gh)

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