SWX spricht Verweis gegen SHL TeleMedicine aus

Dies teilte die SWX am Freitag mit. Gemäss IFRS seien im Rahmen der Zwischenberichterstattung nach IAS 34 Angaben zu den Umsätzen und Ergebnissen der einzelnen Geschäftssegmente zu machen, so die Börsenaufsicht. Die unterlassene Segmentberichterstattung im Halbjahresbericht 2005 der SHL müsse als klare Missachtung der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften und damit als schwerer Verstoss gegen die Vorschriften des Kotierungsreglements betrachtet werden. (awp/mc/ab)

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