Syngenta bereitet neuen EU-Zulassungsantrag für Paraquat vor

Das Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft hatte am 11. Juli 2007 entschieden, die Zulassung aus dem Jahr 2003 zu annullieren. Diese Entscheidung beziehe sich auf die Art und Weise wie das Verfahren der erneuten Registrierung von Paraquat gehandhabt wurde und wie die Europäische Kommission die relevanten rechtlichen Bestimmungen ausgelegt und in der Analyse der eingereichten Daten angewendet habe, sagte der Syngenta-COO John Atkin.


Antrag wird er in etwa 2 Jahren eingereicht
Das Gericht sei aber nicht zum Schluss gekommen, dass Paraquat in der Anwendung ein grundsätzlich unsicheres oder gefährliches Produkt sei. Der neue Zulassungsantrag werde voraussichtlich erst in etwa 2 Jahren eingereicht, da sich die Zulassungs-Anforderungen seit dem letzten Antrag erheblich geändert hätten, schreibt Syngenta weiter.


Die Aufhebung der EU-Zulassung von Paraquat und die folgende Empfehlung der Generaldirektion «Gesundheit und Verbraucherschutz» der EU-Kommission haben einige Mitgliedsstaaten dazu veranlasst, die nationalen Zulassungen auszusetzen oder aufzuheben.


Ungenügender Schutz für Mensch und Tier beanstandet
Bis zur EU-weiten Zulassung durch die EU-Kommission 2003 war Paraquat unter anderem in Schweden, Dänemark, Österreich und Finnland verboten gewesen – daher reichten diese Staaten gegen die damalige Entscheidung der EU-Kommission Klage ein. Sie beanstandeten ungenügenden Schutz von Mensch und Tier. (awp/mc/pg)

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