UBS-Affäre: Amtshilfeverfahren ist auf Kurs

Für diese Fälle seien die Einsprachefristen bereits abgelaufen.


Unter Zeitdruck
Die Bundesbehörden drücken bei der Prüfung der Kundendaten aufs Tempo, damit die Frist bis Ende August eingehalten werden kann. Die ESTV muss für jeden einzelnen Fall abklären, ob die Voraussetzungen für die Amtshilfe erfüllt sind. Aus Zeitgründen bearbeitet die ESTV die von den USA geforderten 4’450 UBS-Konten bereits seit Ende März nach den neuen Richtlinien. Der Bundesrat hatte beschlossen, das Abkommen vorläufig anzuwenden.


Einsprachefrist von 30 Tagen
Herausgeben durfte die ESTV bis anhin aber nur Daten von Kunden, die sich damit einverstanden erklärten. Bei allen anderen Fällen mussten die Behörden den Parlamentsentscheid abwarten. Weiter gilt für jedes Verfahren eine 30-tägige Einsprachefrist. Momentan läuft die Einsprachefrist für rund 400 Fälle. Weitere 650 sind versandbereit. Somit verbleiben noch rund 1500 UBS-Konten, welche die ESTV prüfen muss. Auch diese würden bereits bearbeitet, schreibt das EJPD. Die Umsetzung des Amtshilfegesuches sei «auf Kurs».


100 neue Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht
Beim Bundesverwaltungsgericht gingen vom 12. Mai bis zum Mittwoch rund 100 neue Beschwerden gegen bereits von der ESTV gutgeheissene Amtshilfe-Fälle ein. Gerichtssprecher Andrea Arcidiacono bestätigte am Donnerstag eine Meldung von «NZZ Online». Wie bei einer zwischen Januar und März beurteilten Staffel von 26 Beschwerden werde das Gericht erneut einen Pilotentscheid fällen und die weiteren Beschwerden dann entsprechend «abarbeiten», erklärte Arcidiacono das Vorgehen. Wie lange das dauert, konnte er nicht abschätzen.


25 Beschwerden hiess das Bundesverwaltungsgericht als letzte Instanz in der ersten Tranche bereits gut, auf einen Rekurs trat es nicht ein. Von den UBS-Kunden mit gutgeheissener Beschwerde gehen damit keine Daten an die USA. Den Pilotentscheid für die erste Staffel von Urteilen fällte das Gericht im Januar 2010.


Veto des Bundesverwaltungsgerichts
Ihren Anfang nahm die Geschichte letzten Sommer. Der Bundesrat einigte sich mit den USA auf einen Vergleich. Er versprach Amtshilfe im Zusammenhang mit den 4450 UBS-Konten, und zwar nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei schwerer Steuerhinterziehung. Die USA verzichteten im Gegenzug auf eine Klage gegen die UBS. Doch das Bundesverwaltungsgericht legte das Veto ein. Der Bundesrat habe seine Kompetenzen überschritten, urteilte es. Aus diesem Grund musste das Parlament den Vertrag genehmigen. (awp/mc/pg/22)

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