UBS-Affäre: BVGer heisst zwei weitere Beschwerden gut

Das Gericht war zum Schluss gekommen, dass Amtshilfe nur bei Steuerbetrug möglich sei, nicht aber bei Hinterziehung, selbst wenn es um grosse Beträge gehe. Das vom Bundesrat im August mit den USA abgeschlossene Abkommen über die Lieferung von 4’450 Kundendossiers könne als blosse «Verständigungsvereinbarung» an diesem Grundsatz nichts ändern. Das Urteil aus Bern hat zur Folge, dass ein Grossteil der 4’450 Kundendossiers nicht an die USA herausgegeben werden darf.


Steuerverwaltung soll Amtshilfeakten vernichten
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun unter Verweis auf diesen Entscheid zwei weitere Beschwerden aus der gleichen Fallkategorie gutgeheissen. Die beiden betroffenen amerikanischen UBS-Kunden hatten vom Gericht zusätzlich verlangt, die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) anzuweisen, die erhobenen Amtshilfeakten nun zu vernichten. Laut den Richtern in Bern ist es jedoch nicht ihre Sache, der ESTV vorzugeben, wie sie den Pilotentscheid umzusetzen hat.


Aus der gleichen Fallgruppe sind beim Gericht noch 23 weitere Beschwerden hängig. Die ESTV hat vom Bundesrat den Auftrag erhalten, ihre entsprechenden Schlussverfügungen von sich aus aufzuheben. (awp/mc/pg/19)

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