UBS-Aktionäre akzeptieren neues Vergütungsmodell

Gemäss dem neuen Modell will die UBS ihre Vergütung nach der Kritik an Milliardenboni trotz Rekordverlusten längerfristiger ausrichten und enger an die Wertschaffung koppeln. Die Boni basieren neu nicht nur auf einem Bonus- sondern auch auf einem Malus-System. Die variable Barvergütung wird zunächst nur noch bis zu einem Maximum von einem Drittel ausbezahlt. Der grössere Anteil wird auf einem Sperrkonto einbehalten, der bei Verlusten in Folgejahren geschmälert wird. Ein ähnliches Konzept gilt für die variable Aktienbeteiligung.


Rein konsultative Abstimmung
Die Abstimmung über die ab 2009 geltenden Vergütungsgrundsätze für die obersten Führungskräfte der UBS ist indes unverbindlich und rein konsultativ. Die ab diesem Jahr geltenden Vergütungsgrundsätze wurden mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) besprochen.


Ethos kritisiert fehlende Obergrenzen
Dominique Biedermann, Direktor der von Pensionskassen gegründeten Stiftung Ethos, kritisierte als einer von diversen Votanten, auch im neuen Vergütungsmodell fehlten Obergrenzen. Damit könnten Exzesse auch künftig nicht verhindert werden. Ethos, die bei mehreren Schweizer Konzernen eine Abstimmung über die Vergütungsmodelle beantragt hatte, fordere zwar keine absolute Obergrenze. Es brauche aber ein maximales Verhältnis zwischen variabler Vergütung und Festgehalt. Auch solle die UBS künftig nicht nur auf Abgangsentschädigungen, sondern auch auf Willkommensprämien («Golden Hellos») verzichten.


Messbarkeit des Erfolgs überschätzt
Ruedi Jörg von der Aktionärsvereinigung ACTARES, welche wie Ethos die Ablehnung des Vergütungsberichts empfahl, vermisste ebenfalls Obergrenzen. Zudem würden die Messbarkeit des Erfolges und die Wirksamkeit von Leistungsanreizen überschätzt. Andere Kleinaktionäre erklärten, sie enthielten sich zwar der Abstimmung, lehnten das Vergütungsmodell aber nicht ab, weil die Richtung stimme. Ein Votant vermisste eine Klausel, wonach in Jahren mit negativen Konzernergebnissen keine Boni entrichtet werden dürfen. (awp/mc/pg/25)

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