UBS: Wirtschaftsrechtler Kunz erwartet keine Aktionärsklagen

Dies sagte Kunz in einem Interview mit dem «St. Galler Tagblatt» vom Donnerstag. Verwaltungsratspräsident Kaspar Villiger hatte aber bereits an der Generalversammlung vom Mittwoch in Basel klargemacht, dass der Verzichtsentscheid nicht umgestossen wird. Die Anlagestiftung Ethos forderte dagegen, dass der UBS-Verwaltungsrat eine Zivilklage gegen den früheren Präsidenten Marcel Ospel einrecht. Nach Ansicht von Kunz fiel das Nein zur Décharge für das Jahr 2007 mit 53% allerdings «nicht überwältigend» aus. Ein wuchtigeres Nein wäre ein deutlicheres Signal an den Verwaltungsrat gewesen, sagte der Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern.


«Zeichen gegen Ospel gesetzt»
Die UBS-Aktionäre hätten mit ihrem Entscheid ein Zeichen gegen Ospel gesetzt, sagte Kunz weiter. Wäre es den Aktionären auch um andere frühere Manager wie Peter Kurer, Marcel Rohner oder Peter Wuffli gegangen, hätten sie die Décharge für das Jahr 2008 ebenfalls ablehnen müssen. Der Entscheid der UBS-Aktionäre sei aber «ein starkes Signal» an alle Verwaltungsräte von Publikumsgesellschaften: «Der Verwaltungsrat kann in Zukunft nicht mehr damit rechnen, dass ihm die Aktionäre die Décharge so ohne weiteres erteilen. Das erhöht die Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats und mahnt ihn zu grösserer Vorsicht», sagte Kunz. (awp/mc/ps/14)

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