Unterschiedliche Nutzung der Personenfreizügigkeit

Da das Protokoll zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten noch nicht ratifiziert ist, bleiben die Kontingente für November 2005 bis Oktober 2006 für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus den osteuropäischen EU-Staaten unverändert: 700 Jahres- und 2’500 Kurzaufenthaltsbewilligungen.


Jahresaufenthalter-Kontingent nicht ausgeschöpft
Im ersten Jahr, von November 2004 bis Oktober 2005, war das Kontingent für Kurzaufenthalte «recht rasch» ausgeschöpft gewesen, wie das Bundesamt für Migration erklärte. Von den Bewilligungen für Jahresaufenthalte hingegen hatte es mehr als genug.


Kontingente für «alte» EU-Staaten deutlich höher
Mit 15’300 Jahres- und 115’700 Kurzaufenthaltsbewilligungen pro Jahr sind die Kontingente für die 15 «alten» EU-Staaten deutlich höher. Allerdings wurden die Kurzaufenthalte bislang nur zu 58 Prozent (Juni 2002 bis Mai 2003), 61% (2003/2004) und 68 Prozent (2004/2005) ausgeschöpft. Im Jahr 2005 kamen aber aus den alten EU-Staaten (und aus den EFTA-Staaten) zusätzlich 92’830 Personen für einen maximal 90-tägigen Arbeitseinsatz in die Schweiz. Diese Einsätze sind nicht mehr bewilligungs- sondern nur noch meldepflichtig. Für die neuen EU-Staaten gilt das Regime noch nicht, für die anderen seit Juni 2004.


BFM will keine Trendaussage machen
Von Juni bis Dezember 2004 hatte es 43’938 Meldepflichtige gegeben. Wegen der saisonalen Schwankungen bei diesen Einsätzen wollte das Bundesamt für Migration noch keine Trendaussage machen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hingegen sprach von einer Zunahme dieser kurzzeitigen Arbeitseinsätzen in der Schweiz. Dabei arbeiteten die Betroffenen vor allem im Bau- und Gastgewerbe. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert