US-Aufsicht verlängert Einschränkung von Wetten auf fallende Kurse

Die Börsenaufsicht hatte die Vorschriften vor zwei Wochen wegen massiver Kursturbulenzen im Zuge der Finanzmarktkrise erlassen. Kritiker von Börsenwetten auf fallende Kurse hatten immer wieder beklagt, dass Spekulanten die Notierungen so erst massiv nach unten treiben. Das Volumen dieser als Leerverkäufe («Shortselling») bezeichneten Geschäfte liegt derzeit an den Börsen auf Rekordniveau. Mit der Übergangsregelung untersagte die SEC allerdings die Leerverkäufe keineswegs generell, sondern lediglich bestimmte extreme Praktiken.


Hoffen auf fallende Kurse
Beim «Shortselling» verkaufen Investoren Aktien, die sie sich gegen Gebühr lediglich ausgeliehen haben. Sie hoffen auf fallende Kurse, um die Titel billiger zu erwerben und dem Ausleiher wiedergeben zu können. Die Differenz zwischen den Preisen streichen sie als Gewinn ein. (awp/mc/pg/24)

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