US-Aufsicht verlängert Kurswetten-Verbot

Die Regelung soll den Einfluss von Spekulanten auf die schwer gebeutelten Kurse durch sogenannte Leerverkäufe (Shortselling) unterbinden. Das US-Verbot gilt mittlerweile für mehr als 950 Finanztitel sowie für Unternehmen mit grossen Finanzsparten, so etwa für den Autobauer General Motors (GM). Die Behörden in Deutschland und anderen europäischen Staaten verhängten ähnliche befristete Verbote. Spätestens am 17. Oktober soll die US-Regelung laut SEC allerdings auslaufen – unabhängig vom tatsächlichen Zustandekommen des Rettungsplans.


Kurswetten grundsätzlich legal
Bei Leerverkäufen veräussern Händler Aktien, die sie nur geliehen haben. Wenn die Kurse gefallen sind, kaufen sie die Titel zurück und verdienen an der Differenz abzüglich der Leihgebühr. Das Volumen der Leerverkäufe lag vor den Verboten an den Börsen auf Rekordhöhe. Grundsätzlich sind diese Kurswetten legal. Trotz der scharfen Kritik sehen sie viele Aktienexperten als sinnvoll an, weil durch die Geschäfte der «tatsächliche Wert» eines Unternehmens ermittelt werde. (awp/mc/ps/28) 

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