US-Gericht: Bank muss Kundendaten offenlegen – keine Kapitalerhöhung

Dabei gehe es um US-Steuerpflichtige, die über ein schweizerisches Bankkonto Einkommenssteuern hinterzogen haben könnten, wie das Department of Justice am späten Dienstag mitteilte. Mit der von Richter Joan A. Lenard unterzeichneten Vollmacht kann die IRS von der UBS Einsicht in Daten über US-Steuerpflichtige verlangen, die bei der Grossbank in der Schweiz ein Konto unterhalten und dieses bei den Steuerbehörden nicht angegeben haben. Gemäss Aussagen des ehemaligen UBS-Bankers Bradley Birkenfeld habe die UBS wohlhabenden US-Bürgern geholfen, Vermögenswerte in «Off-shore»-Konten vor der IRS zu verstecken. Birkenfeld habe geltend gemacht, dass die UBS rund 20 Mrd USD in solchen undeklarierten «Off-shore»-Konten verwaltet habe.


Gesuch um Rechtshilfe
Ein solches Vorgehen der USA hatte sich abgezeichnet. Vor kurzem hatte sich Birkenfeld vor einem US-Gericht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung für schuldig bekannt. Er gestand, einem reichen Immobilien-Unternehmer geholfen zu haben, 200 Mio USD vor den Steuerbehörden zu verbergen. Die USA hatten die Schweiz am 11. Juni wegen der angeblichen Mithilfe der UBS zu Steuerhinterziehung von US-Bürgern um Zusammenarbeit ersucht.


Unterlagen von 20’000 reichen Amerikanern verlangt
Die US-Steuer- und Justizbehörden verlangen von der UBS die Kundendaten von bis zu 20’000 reichen Amerikanern. Das US-Steuergesetz sieht vor, dass Steuerpflichtige alle im Ausland unterhaltenen Konten in der Steuererklärung angeben müssen, sofern der auf der Saldo im Kalenderjahr 10’000 USD übersteigt. Wird ein solches Konto nicht angegeben, kann eine Strafe von bis zu 50% des Saldos ausgesprochen werden.


Kurer: «Aus dem Gröbsten raus»
Der neue UBS-Verwaltungsratspräsident Peter Kurer wies unterdessen die Erwartung zurück, wonach die UBS erneut Kapital aufnehmen müsse. Er glaube nicht, dass die UBS eine weitere Kapitalerhöhung benötige, sagte Kurer am Dienstagabend in der «Tagesschau» von Schweizer Fernsehen. Die UBS sei aus dem Gröbsten raus, äusserte sich Kurer im Interview zuversichtlich. Er gehe davon aus, dass nächstes Jahr die Grossbank wieder schwarze Zahlen schreibe. Nicht äussern wollte sich Kurer zu den kolportierten Verlustzahlen von 2 bis 5 Mrd CHF im zweiten Quartal.


Bislang kein Auskunftsbegehren der USA erhalten
Die UBS reagiert zurückhaltend auf den Entscheid einer US-Bundesrichterin in Miami, wonach die US-Steuerbehörden die Kundendaten von mutmasslichen Steuersündern einfordern dürfen. Bislang sei kein solches Auskunftsbegehren eingetroffen, erklärte die Grossbank am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur sda. In einer Stellungnahme verweist die UBS auf Äusserungen der amerikanischen Justizbehörde. Diese teilte Anfang Woche mit, sie arbeite mit den Schweizer Behörden und mit der Schweizer Grossbank zusammen, um «auf kooperativem Weg» einen Informationsaustausch zu erreichen. (awp/mc/ps/02)

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