US-Steueraffäre: Amtshilfegesuch eingetroffen – Senatshearing in Washington

Das Eidg. Finanzdepartement bestätigte, dass ein Amtshilfegesuch eingetroffen sei. Die Eidg. Steuerverwaltung werde das Gesuch aus den USA nun «analysieren und behandeln», hiess es auf Anfrage beim EFD weiter. Bei der Bitte um Amthilfe stütze sich die US-Steuerbehörde IRS auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA ab. Der Eingang des Amtshilfegesuchs hatte sich abgezeichnet, nachdem die USA am 11. Juni bereits ein allgemeines Zusammenarbeitsgesuch gestellt hatten. Darin wurde um Amts- und subsidiär auch um Rechtshilfe ersucht. Das Gesuch um Rechtshilfe ist laut EFD derzeit aber sistiert.


Eigene EBK-Untersuchung
Die Schweiz hatte zudem signalisiert, dass sie im Rahmen der geltenden Amts- und Rechtshilfebestimmungen zur Kooperation bereit sei. Im Zusammenhang mit den Vorwürfen der US-Behörden gegen die UBS führt die Eidg. Bankenkommission (EBK) auch eine eigene aufsichtsrechtliche Untersuchung gegen die Schweizer Grossbank durch.


Hilfe zur Steuerhinterziehung – Verfahren in den USA
Die UBS ist aufgrund eines Gerichtsverfahrens gegen den früheren Vermögensverwalter Bradley Birkenfeld in den USA unter Beschuss geraten. Ihr wird vorgeworfen, reichen Amerikanern bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben. Diesen Vorwürfen geht auch ein Ausschuss des US-Senats nach, vor welchem am Donnerstag auch zwei hochrangige UBS-Mitarbeiter als Zeugen geladen waren. Dabei verweigerte  Martin Liechti, Chef des US-Vermögensverwaltungsgeschäfts der UBS, die Aussage. Liechti berief sich bei seiner Aussageverweigerung auf das Schweigerecht, das die US-Verfassung vorsieht.


Branson entschuldigt sich für Fehlverhalten
Die Fragen der Senatoren beantwortet hat dagegen Mark Branson. Er entschuldigte sich im Namen der UBS für das Fehlverhalten und gelobte Besserung. «Die UBS wird keine Offshore-Bankleistungen mehr für US-Kunden aus der Schweiz heraus anbieten», sagte Branson. 2001 ging die UBS mit den US-Steuerbehörden ein Abkommen ein, das die steuerliche Regelung von US-Kunden regelte. Gemäss einem Geständnis von Ex-UBS-Berater Bradley Birkenfeld verstiess die Bank gegen Sinn und Geist des Abkommens. «Unsere Kontrollen waren nicht gut genug», sagte Branson, «wir haben disziplinarische Massnahmen vorgenommen». Seine Bank habe aber insgesamt das Abkommen eingehalten und US-Wertschriften amerikanischer Kunden verkauft, die unter dem Regime des Qualified-Intermediary-Abkommen (QI) keine Offenlegung akzeptieren wollten. Branson gab aber gegenüber dem Senatsausschuss zu, dass es zu einzelnen Fehltritten gekommen war. «Ich bin hier, um zu sagen, dass solches Fehlverhalten nicht zur UBS passt und dass wir aus diesem Geschäft ausgestiegen sind, um sicherzustellen, dass dies nicht mehr passiert.»


Anforderung der fraglichen Kundendaten bei der UBS
Sollte die Schweiz Amtshilfe gewähren, würde die Eidg. Steuerverwaltung von der UBS die fraglichen Kundendaten anfordern und prüfen. Sollte sich aus den Unterlagen ein Verdacht auf Steuerbetrug oder -hinterziehung ergeben, würden zuerst die Betroffenen informiert. Auf diese Weise würde diesen ermöglicht, Rekurs gegen die Weitergabe der Daten an die US-Behörden zu erheben, erläuterte unlängst ein Vertreter des EFD das Vorgehen des Bundes. Im Falle von Steuerhinterziehung würde die Schweiz nicht mit ausländischen Ermittlern kooperieren.  (awp/mc/pg/30)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert