Verschärfung des Güterkontroll-Gesetzes vom Tisch

Er wollte den Export von Gütern verweigern, wenn wesentliche Interessen der Schweiz auf dem Spiel gestanden hätten. Betroffen gewesen wären so genannte Dual-Use-Güter, die über das GKG einer Exportüberwachung unterliegen. Solche Güter konnen sowohl zivil als auch militärisch verwendet weren. Dabei kann es sich um Maschinen oder Maschinenbestandteile handeln, aber auch um Flugzeuge wie die PC-7 und PC-9 von Pilatus. Nach Ansicht der bürgerlichen Parteien reicht die heutige Gesetzesgrundlage völlig aus. In bestimmten Fällen kann die Ausfuhr von Gütern heute verboten werden, etwa wenn internationale Abkommen in Frage gestellt würden oder sie terroristische Kreise oder das organisierte Verbrechen unterstützen würden.


Lob an die Adresse des Seco
Hegt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Bedenken gegenüber dem Export von Gütern, die nicht unter diese Bestimmungen fallen, sucht es das Gespräch mit dem Exporteur. Und diese Arbeit mache es sehr gut, denn bisher hätten die betroffenen Exporteure immer den Empfehlungen des seco Folge geleistet und auf die Ausfuhr verzichtet, sagte Thomas Müller (CVP/SG) namens der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK). Und sollte es eines Tages dazu kommen, dass ein Exporteur den Empfehlungen des seco nicht folgen wolle, so biete die Bundesverfassung dem Bundesrat immer noch die Möglichkeit, bei Gefährung der Landesinteressen die Ausfuhr per Notrecht zu verhindern, fügte Müller an.


Grüne und SP haben das Nachsehen
Eine neue Bestimmung, wie sie der Bundesrat ins Gesetz aufnehmen wolle, würde das Bewilligungsverfahren lediglich komplizierter machen und ausserdem den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen, sind sich die Gegner der Revision einig. Den Vorfall mit dem Pilatus-Flugzeug im Tschad hätte zudem auch mit dem vorgeschlagenen Gesetz nicht verhindert werden können. Unterstützung erhielt der Bundesrat fast ausschliesslich von den Grünen und der SP. Sie möchten dem Bundesrat mit der Gesetzesrevision ein Instrument in die Hand geben, mit dem er «ordentlich und ohne Notstandsmassnahmen» entscheiden kann, wie Geri Müller (Grüne/AG) darlegte.


«Schwierige Ausgangslage für einen souveränen Staat»
Insbesondere im Nachgang der Volksinitiative für ein Verbot von Kriegsmaterialexporten, die am 29. November an der Urne klar verworfen wurde, sei eine Verschärfung des Gesetzes «unumgänglich», betonte Eric Voruz (SP/VD). Die Gegner der Initiative hätten schliesslich mit diesem Versprechen geworben. Ein Dorn im Auge ist den Befürwortern der Gesetzesrevision vor allem, dass der Bundesrat bei der Verhinderung eines kritischen Exports heute einzig und allein auf den Goodwill der Exporteure angewiesen ist. «Das ist eine schwierige Ausgangslage für einen souveränen Staat», gab Bundespräsidentin Doris Leuthard zu Bedenken. In bestimmten Situationen könnte dies leicht zu «internationalen Irritationen» führen.


Bundesrat soll Notrecht zurückhaltender handhaben
Zu Irritationen bei Leuthard führte die Argumentation der Bürgerlichen, der Bundesrat könne sich jederzeit auf Notrecht berufen. Erst kürzlich hätten die GPDel und die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates den Bundesrat dazu aufgefordert, bei Rückgriffen auf das Notrecht zurückhaltender zu sein. Dennoch: Der Rat folgte der SiK-Mehrheit und beschloss mit 114 zu 67 Stimmen bei 4 Enthaltungen, nicht auf die Vorlage einzutreten. (awp/mc/ps/28)

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