Verschlechterung der Zahlungsmoral in der Schweiz

Das Zahlungsverhalten in der Schweiz – einst im europäischen Spitzenfeld – habe sich «auf dramatische Weise» verschlechtert, sagte vsi-Präsident Thomas Karst vor den Medien. «Wirksame Gegenmassnahmen zum Schutz der Gläubiger sind daher zwingend erforderlich.»


Überfällige Forderungen über 9 Mrd. Franken
Die überfälligen Forderungen der schweizerischen Unternehmen erreichten derzeit die «astronomische Summe» von 9 Mrd CHF, sagte der Nationalrat und Unternehmer Adrian Amstutz. Für die betroffenen Unternehmen habe das massiven Einfluss auf die Liquidität. «7 Prozent der Unternehmen sind wegen der schlechten Zahlungsmoral sogar massiv in ihrer Existenz bedroht.»


Höhere Verzugszinsen gefordert
Der Verzugsschaden müsse konsequent auf die Schuldner überwälzt werden und der gesetzliche Verzugszins auf ein «kostendeckendes Niveau» angehoben werden, forderte Amstutz: «Ich werde hierzu im Nationalrat entsprechende Vorstösse einreichen», kündigte er an. Der heute bei Konsumentenkrediten geltende Verzugszins von 5% sei «bei weitem» nicht geeignet, die beim Gläubiger entstehenden Zinskosten zu decken. Als angemessen erachtet der SVP-Politiker einen Zuschlag von 8% zum Referenzsatz der Nationalbank: Bei einem Libor von 2,68% ergäbe das einen aktuellen Verzugszins von 10,68%.


Öffentliche Hand geht mit schlechtem Beispiel voran
Besonders schlecht sei die Zahlungsmoral von Bund, Kanton und Gemeinden, sagte Amstutz. Er wolle deshalb in einem Vorstoss auch fordern, dass die öffentliche Hand «als besonders renitenter Schuldner» die Rechnungen pünktlich innert 30 Tagen zu begleichen habe.


Schaden auf säumigen Schuldner übertragen
Der Schaden durch den Zahlungsverzug müsse zudem konsequent auf die säumigen Schuldner überwälzt werden können, forderte Amstutz. Insbesondere habe der Schuldner auch die Kosten durch den Einbezug eines Inkassobüros zu tragen. In der Praxis werde dies heute unterschiedlich gehandhabt, sagte vsi-Geschäftsführer Robert Simmen.


Der vsi unterstützt die Forderung auch mit einem Rechtsgutachten des Zürcher Rechtsprofessors Isaak Meier. Dieses stelle fest, dass Gläubiger grundsätzlich ein Inkassobüro auf Kosten des Schuldners einschalten können: «Wir werden nun unseren Mitgliedinstituten empfehlen, Verzugsschäden konsequent auf den Schuldner zu überwälzen», sagte Simmen. Als Vorbild präsentierte der am Dienstag vsi die Regelung in der EU. In einer vor sechs Jahren in Kraft getretenen Direktive müsse dort der Strafzins mindestens 7% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen. Zudem müssten die Schuldner für alle mit dem Zahlungsverzug verbundenen Kosten aufkommen. (awp/mc/pg)

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