Walliser KB muss Eigenmittelanforderungen nicht anheben

Die EBK habe beschlossen, die gegenüber der WKB bereits 1999 gestellte Forderung nach einer Eigenmittelerhöhung um 50 Mio CHF mit sofortiger Wirkung fallen zu lassen, teilt die Kantonalbank am Mittwoch mit. Das Walliser Parlament hatte im Jahr 2000 bereits die Errichtung eines hybriden Finanzinstruments genehmigt. Seither seien die anrechenbaren Eigenmittel gegen Ende 2004 auf 549,8 Mio von 401 Mio CHF angestiegen, schreibt die WKB. Dank der Steigerung der Gewinnkapazität seien von dieser Erhöhung 98,8 Mio CHF mit Eigenmitteln der WKB beschafft worden. Der Deckungssatz der gesetzlichen Anforderungen habe sich dadurch auf 170,6 von 112% erhöht. Dabei sei die jetzt aufgehobene Erhöhung der Eigenmittelanforderungen nicht mit eingerechnet.

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