Was gilt ab 2011 neu und wer ist davon betroffen?

Die Mehrwertsteuer (MWSt) wird zugunsten der Invalidenversicherung angehoben, wie das Stimmvolk es gewollt hat.  In die Arbeitslosenversicherung fliesst ebenfalls etwas mehr Geld: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen höhere Beiträge entrichten, die Abzüge steigen im neuen Jahr von 2 auf 2,2%. Arbeitslose müssen ihrerseits ab April Kürzungen hinnehmen – auch dies als Folge eines Volksentscheides.


Neuer Steuerrabatt für Eltern
Entlastungen gibt es bei den Steuern, doch entfalten sie erst 2012 Wirkung, wenn die Steuererklärung für das Jahr 2011 ansteht. Profitieren werden Eltern: Sie kommen in den Genuss eines neuen Steuerrabattes von 250 CHF pro Kind und können für die Fremdbetreuung bis zu 10’000 CHF abziehen. Auch Spenden an Parteien lohnen sich – zumindest steuertechnisch – in Zukunft: Wer eine Partei unterstützt, kann neu bis zu 10’000 CHF von der direkten Bundessteuer abziehen. Ferner werden die Folgen der kalten Progression künftig jährlich ausgeglichen, was zu höheren Abzügen führt.


Neuerungen bei der beruflichen Vorsorge
Arbeitnehmer, die mit zunehmendem Alter weniger arbeiten oder im Gegenteil auch nach der Pensionierung beruflich aktiv bleiben wollen, können von Neuerungen bei der beruflichen Vorsorge profitieren. Zum Beispiel ist es möglich, bis zur Vollendung des 70. Altersjahres Beiträge an die Pensionskasse einzuzahlen. Hausangestellte erhalten neu mindestens 18 CHF und 20 Rappen pro Stunde. Erstmals seit Einführung der flankierenden Massnahmen hat der Bundesrat mit dem Normalarbeitsvertrag für die Branche einen Mindestlohn eingeführt.


Mehr Werbung am Fernsehen
Das Publikum des Schweizer Fernsehens muss zwar keine höheren Gebühren, dafür aber mehr Werbung erdulden. Die SRG SSR idée suisse darf neu 15 statt wie bisher 8% der Sendezeit mit Werbung besetzen. Ausserhalb der Hauptsendezeit kann die SRG ihre Sendungen alle 30 Minuten für Werbung unterbrechen, während der Hauptsendezeit wie bisher nur alle 90 Minuten. Die Gebührenrechnung wird zudem nicht mehr vierteljährlich, sondern nur noch einmal pro Jahr verschickt.


Keine Heirat mehr ohne Bleiberecht
Ein strengeres Regime gilt ab dem neuen Jahr für Heiratswillige ohne Schweizer Pass: Heiraten darf nur noch, wer ein Bleiberecht hat. Wer sich illegal in der Schweiz aufhält, kann also seinen Aufenthalt nicht mehr durch eine Heirat legitimieren. Erleichterungen sind dagegen für Ausländerinnen und Ausländer mit einem Schweizer Hochschulabschluss in Sicht. Sie haben länger Zeit, um eine Erwerbstätigkeit zu finden. Für eine Dauer von sechs Monaten erhalten sie eine vorläufige Aufenthaltsbewilligung.


Harmonisierte Strafprozessordnung
Neue Regeln gelten auch in der Strafverfolgung: Mit der Schweizerischen Strafprozessordnung, welche die kantonalen Regelwerke ersetzt, werden Straftaten künftig in der ganzen Schweiz nach den gleichen prozessualen Regeln verfolgt und beurteilt. Das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt wird in die unter neuer Aufsicht stehende Bundesanwaltschaft überführt. Und für Patentstreitigkeiten ist das Bundespatentgericht zuständig, das 2011 seine Arbeit aufnimmt.


Neue Pflegefinanzierung
In Kraft tritt ferner die neue Pflegefinanzierung. Diese regelt, wie viel die Krankenkassen bei welchem Pflegebedarf zahlen müssen. An den nicht gedeckten Kosten müssen sich die Pflegebedürftigen beteiligen – jene im Heim mit bis zu 7’884 CHF im Jahr, jene zu Hause mit bis zu 5’822 CHF. Mit dem revidierten Gewässerschutzgesetz sollen Flüsse, Bäche und Seeufer wieder naturnaher werden. Anlass für die Revision war eine Initiative, die inzwischen zurückgezogen wurde. Der Fischereiverband forderte die Renaturierung der Gewässer, weil der Fischbestand immer stärker zurück geht.


Futter-Heuschrecken ohen Einfuhrbewilligung
Strenger geregelt wird schliesslich die Einfuhr von Pflanzen, die Träger schädlicher Organismen sein können. Dies gilt etwa für Zitrusfrüchte. Gar nicht mehr eingeführt werden dürfen Zitruspflanzen. Wer sich mit Schweizer Pferden länger als sieben Tage in der EU aufhält, braucht für die Rückkehr neu ein amtstierärztliches Zeugnis. Dafür ist für Heuschrecken, die an Reptilien verfüttert werden sollen, keine Einfuhrbewilligung mehr nötig. Auch dies geht aus einer der Verordnungen hervor, die im Januar in Kraft treten. (awp/mc/ps/10)

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