Weko fordert sofortige Einführung des ‹Cassis de Dijon›-Prinizps

Das führe zu einem schärferen Wettbewerb und damit zu tieferen Preisen für die Konsumenten. «Grundsätzlich sollten alle Produkte, die in der EU zugelassen sind, auch in der Schweiz zugelassen werden», forderte Weko-Präsident Walter Stoffel an der Jahresmedienkonferenz der Behörde am Dienstag in Bern. Er plädierte für eine einseitige Einführung des in der EU geltenden «Cassis de Dijon»-Prinzips. Die Konsumentinnen und Konsumenten kämen so in kürzester Zeit in den Genuss tieferer Preise. Schweizer Produzenten könnten überdies von tieferen Herstellungskosten profitieren.


Über hundert Ausnahmen
Dass die Bundesämter nach einer ersten Konsultation zur Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse über hundert Ausnahmen verlangen, stösst Stoffel sauer auf. Sie seien auf ein Minimum zu beschränken. Ausnahmen dürfe es nur geben, wenn sie für den Gesundheits-, den Umwelt- und den Konsumentenschutz unbedingt notwendig seien. Als Beispiel nannte Stoffel die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Organismen.


Umsetzung kommt nur langsam voran
Wegen der zahlreichen Vorbehalte der involvierten Ämter komme die Umsetzung des «Cassis de Dijon»-Prinzips nur langsam voran, monierte Stoffel. Er zeigte sich aber überzeugt, dass das Vorhaben deswegen nicht scheitern werde. Ursprünglich wollte der Bundesrat dem Parlament noch dieses Jahr eine Botschaft unterbreiten. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Schweiz für hunderte von Produkten Vorschriften kennt, die von jenen der EU abweichen. Das erschwert und verteuert die Importe.


«Typisch für die Wettbewerbspolitik in der Schweiz»
Für Stoffel drängt sich eine einseitige Einführung des «Cassis de Dijon»-Prinzips auf. Das sei mit dem Freihandelsabkommen der Schweiz mit der EU von 1972 möglich. Gegenleistungen müsste die Schweiz nicht erbringen. Der Forderung nach zahlreichen Ausnahmebestimmungen ist laut Stoffel «typisch für die Wettbewerbspolitik in der Schweiz»: Im Grundsatz seien alle dafür, «wenn es dann aber um die konkrete Umsetzung geht, findet der Wettbewerb kaum noch Unterstützung». Hier setze «die mühsame Alltagsarbeit» der Weko an. Nach der Revision des Kartellgesetzes und dem Ablauf der einjährigen Übergangsfrist zog Stoffel eine grundsätzlich positive Bilanz. Einiges sei erreicht worden.


Wettbewerb und Transparenz
Wichtige Entscheide des letzten Jahrs – etwa bei den Gebühren für Kreditkarten oder der Buchpreisbindung – zeigten bereits Wirkung. Auch im Strommarkt habe die Weko für mehr Wettbewerb und Transparenz gesorgt. Zudem führte die Weko erste Hausdurchsuchungen durch. Deren Resultate werden derzeit ausgewertet. Dass er noch nicht mit materiellen Sanktionsentscheiden aufwarten kann, hängt laut Stoffel mit der Übergangsfrist zusammen. «Es wäre unsinnig, in einem Rechtsstaat etwas anderes zu erwarten, obwohl das in der Öffentlichkeit immer wieder suggeriert wird», sagte Stoffel. Er wies auch Vorwürfe zurück, die Behörde arbeite zu langsam. Es sei auch nicht immer nötig, dass ein Verfahren zum Abschluss gelangen müsse, um Wirkung zu zeigen, sagte Stoffel zu einer seit langem hängigen Untersuchung der Mobilfunk-Preise. Seit der Eröffnung des Verfahrens seien die Tarife ins Rutschen gekommen. Immerhin: Das Verfahren befinde sich nun «in der Endphase». (awp/mc/gh)

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