Weko: Schweiz keine Hochburg der Kartelle mehr

«Uns wurden im Übergangsjahr keine schlimmen Kartelle gemeldet», bilanzierte Walter Stoffel, Präsident der Wettbewerbskommission (Weko), am Dienstag vor den Medien in Bern. Diese hätten sich, «sofern sie noch bestanden, wohl von selbst aufgelöst». Das Bewusstsein der Unternehmen, dass eine Verletzung des Kartellgesetzes künftig hohe finanzielle Risiken berge, sei sehr stark gestiegen. Das revidierte Kartellgesetz ist seit dem 1. April in Kraft.


Direkte Sanktionen gegen fehlbare Unternehmen
Es ermöglicht es der Weko, direkte Sanktionen gegen fehlbare Unternehmen zu ergreifen. Bis Ende März hatten die Firmen in einer einjährigen Übergangsfrist Zeit, ihre Verträge und ihr Verhalten kartellgesetzeskonform anzupassen. Die Zahl der gemeldeten Wettbewerbsbeschränkungen habe sich in dieser Zeit in Grenzen gehalten, sagte Stoffel weiter. Die absolute Zahl von über 1000 Meldungen sei zwar hoch. In einzelnen Branchen sei jedoch eine Vielzahl von identischen Absprachen gemeldet worden.


Bussen in der Höhe von bis zu 10 Prozent der Umsätze
Die Verfahren werden laut Stoffel künftig schwieriger und länger werden, denn für die Parteien stehe mit dem neuen Gesetz mehr auf dem Spiel: Die Sanktionen sehen Bussen in der Höhe von bis zu 10 Prozent der Umsätze in der Schweiz in den letzten drei Geschäftsjahren vor. Es sei daher nicht damit zu rechnen, dass bereits in den nächsten Monaten Sanktionen ausgesprochen würden. Diese versteht die Weko denn auch vielmehr als Präventions-, denn als Repressionsinstrument.


Unangemeldete Hausdurchsuchungen bei Unternehmen
Bei begründetem Verdacht auf Verstösse gegen das Kartellgesetz können seit Anfang April unangemeldete Hausdurchsuchungen bei Unternehmen durchgeführt werden, wie Weko-Direktor Rolf Dähler ausführte. Dazu sei eine neue «Zelle» von 10 Personen unter Leitung von Weko-Vizedirektor Olivier Schaller geschaffen worden. Es handle sich dabei aber «nicht um Agenten wie Jack Bauer», betonte Dähler in Anspielung auf die TV-Serie «24». Die Experten würden nur dann eingesetzt, wenn dies für die Beweisführung wirklich nötig sei.


Cassis-de-Dijon-Prinzip
In der Schweiz bestünden weiterhin viele Vorschriften, die sich als Handelshemmnisse auswirkten, sagte Stoffel weiter. Vor allem im Verkehr mit der EU zeige sich dies deutlich. Die Einführung des so genannten Cassis-de-Dijon-Prinzips, welches von der Schweiz derzeit geprüft wird, könne hier Abhilfe schaffen. Demnach wären Produkte in der Schweiz automatisch zugelassen, wenn sie in der EU bereits erlaubt sind.(awp/mc/ab)

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